Im Abgasskandal sieht das Land Niedersachsen als VW-Großaktionär anders als andere Bundesländer auch nach einem externen Gutachten keine Schadenersatzansprüche gegen den Autobauer. Wie die Staatskanzlei mitteilte, präsentierte Finanzminister Peter-Jürgen Schneider (SPD) dem Kabinett am Dienstag das Ergebnis einer juristischen Expertise. Der Unternehmens- und Kapitalmarktrechtler Rüdiger Veil von der Bucerius Law School in Hamburg kommt demnach zu dem gleichen Schluss wie zuvor eine verwaltungsinterne Prüfung.
Dem Gutachten zufolge befindet sich Niedersachsen als "langfristig orientierter Ankeraktionär" von VW in einer anderen Situation als Anleger, die in dem relevanten Zeitraum - nach Beginn des Skandals - Aktien verkauft oder gekauft haben. Somit habe es keine Ansprüche auf Schadenersatz, weder wegen unrichtiger Angaben über Diesel-Fahrzeuge noch wegen einer eventuell zu spät erfolgten Pflichtmitteilung an die Börse.
Anfang August hatte Bayern angekündigt, Volkswagen wegen der Folgen des Diesel-Skandals auf Schadenersatz verklagen zu wollen. Dabei geht es um Aktienkurs-Verluste, die dem bayerischen Pensionsfonds entstanden sind. Hessen und Baden-Württemberg prüfen eine Klage.
Hintergrund sind massive Wertverluste der VW-Aktien, nachdem der Skandal im September 2015 bekannt wurde. Wie andere klagende VW-Anleger geht Bayern davon aus, dass VW zu spät über die Risiken des Abgas-Betrugs informiert hat. Volkswagen hat bislang alle Anlegerklagen als unbegründet zurückgewiesen. (dpa)