Die Bundesregierung hat eine wichtige Änderung in den Regularien zur Umweltprämie vorgenommen und die Frist für förderungsfähige Jahreswagen verlängert. Zwischen Erstzulassung und Zulassung auf den Antragsteller dürfen laut einer Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums vom Mittwoch nun maximal 14 Monate liegen. Die entsprechende Neufassung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenfahrzeugen werde Ende Juni im Bundesanzeiger publiziert, nachdem das zugrunde liegende Gesetz in Kraft getreten sei. Man werde mit dieser Entscheidung "ab sofort die übliche Praxis bei Jahreswagen-Käufen im Hinblick auf Fahrzeugaufbereitung und -wiederverkauf angemessen berücksichtigen", begründete das Ministerium die Entscheidung. Die strikte Anwendung der Zwölf-Monats-Regel war zuvor u.a. vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) heftig kritisiert worden, weil dadurch die klassischen Werksangehörigenfahrzeuge, die zwölf Monate gehalten werden müssen und anschließend durch den Handel vermarktet werden, nicht im Rahmen der Förderung berücksichtigt wurden. Wie das Ministerium weiter mitteilte, werden seit dem 8. Juni die Reservierungsbescheide für die Abwrackprämie erteilt. Die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) versandten Schreiben enthalten eine neunmonatige Reservierungsfrist. Innerhalb dieser Zeit müsse das Altauto verschrottet und das neue Fahrzeug zugelassen werden. Die Reservierung gelte längstens bis 30. Juni 2010. (ng)
Umweltprämie: Frist für Jahreswagen verlängert
Ins Rennen um die Prämie könnte neuer Schwung kommen: Förderwürdig sind nun auch Fahrzeuge, bei denen zwischen Erstzulassung und Zulassung auf den Antragsteller 14 Monate liegen. Bisher galt eine Zwölf-Monats-Frist.
lauiman
Klaus Berger