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Reform des Fahrdienstmarktes: Kritik aus NRW an Scheuers Plänen

06.11.2020 08:50 Uhr
Taxi
Verkehrsminister Scheuer hat einen neuen Entwurf für die Reform des Fahrdienstmarktes vorgelegt.
© Foto: chalabala / Fotolia

Das Bundesverkehrsministerium hat eine neuen Entwurf zur Reform des Personenbeförderungsgesetzes vorgelegt. NRW übte Kritik an den Plänen des Bundesverkehrsministers Scheuer.

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Aus Ländern kommt Zustimmung, aber auch Kritik an Plänen von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer zur grundlegenden Reform des Fahrdienstmarktes. Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Dass das Personenbeförderungsrecht nun endlich die Chancen der Digitalisierung für bessere Mobilität nutzt, ist ein überfälliger Durchbruch."

Wüst sagte weiter: "Es ist gut, neue Mobilität zu ermöglichen, ohne dabei bewährte Mobilitätsangebote wie den Taxiverkehr durch unfairen Wettbewerb in ihrer Existenz zu gefährden. Zudem werden die Rechte der Kommunen gewahrt." Der Bundesrat muss der geplanten Reform zustimmen.

Der NRW-Verkehrsminister nannte das grundsätzlich geplante Festhalten an der sogenannten Rückkehrpflicht für Taxi-Konkurrenten einen Anachronismus. "Aus Klimaschutzgründen sollten Leerfahrten vermieden werden. Es ist bedauerlich, dass kein besseres Instrument gefunden wurde, um Kundensuchverkehre in den Innenstädten zu verhindern." Bei dem aktuellen Innovationstempo dürfe die nächste Reform nicht lange auf sich warten lassen, dann müsse es noch einen Schritt weitergehen.

Rückkehrpflicht im Zentrum der Reformdebatte 

Die Rückkehrpflicht steht im Zentrum der Reformdebatte. Sie besagt, dass die Wagen neuer Fahrdienste nach jeder Fahrt an den Betriebssitz zurückkehren müssen und anders als klassische Taxis nicht auf der Straße auf Kunden warten dürfen. Das Taxigewerbe hatte eine Abschaffung der Rückkehrpflicht strikt abgelehnt, weil dies zulasten der Taxis gehe.

Das Bundesverkehrsministerium sieht in einer neuen Fassung des Entwurfs für eine Reform des Personenbeförderungsgesetzes allerdings erweiterte Möglichkeiten für Ausnahmeregelungen von der Rückkehrpflicht vor. Für flächenmäßig große Gemeinden könnte als Ausnahme ein anderer Abstellort als der Betriebssitz festgelegt werden. Dabei sei eine Mindestwegstrecke von fünfzehn Kilometern zwischen Hauptsitz und Abstellort zugrunde zu legen.

Scheuer will den Einstieg neuer Anbieter in den Taxi- und Fahrdienstmarkt erleichtern, deren Dienste meist per App bestellt werden. Die neuen Dienste sollen das klassische Taxigewerbe sowie den öffentlichen Nahverkehr ergänzen. Bislang sind viele neue Anbieter nur auf Grundlage befristeter Ausnahmeregelungen unterwegs.

Wüst sagte, Rufdienste und Sammelfahrten seien mittlerweile eine wichtige Säule zur Ergänzung des öffentlichen Personennahverkehrs. Wüst begrüßte Pläne, dass mit einem neuen Linienbedarfsverkehr ein innovatives ÖPNV-Verkehrsmodell eingeführt werden solle. "Dies ist eine erfolgversprechende Konzeption gerade für eine bessere Anbindung im ländlichen und suburbanen Raum." (dpa)

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