Im Streit um die gescheiterte Pkw-Maut wirft der Bund den Betreiberfirmen vor, unzulässig Verträge im Volumen von mehr als 500 Millionen Euro vergeben zu haben. Dabei geht es um den bereits seit Juni bekannten Vorwurf, die eigentlich vorgesehenen Betreiber hätten noch Aufträge an andere Firmen vergeben, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Maut gekippt und der Bund die Verträge gekündigt hatte. "Süddeutsche Zeitung" und WDR berichteten am Montag unter Berufung auf ein Anwaltsschreiben von Ende Juni, dass es um sieben Verträge für Unterauftragnehmer mit einem Volumen von 576 Millionen Euro gehe.
Dem Bericht zufolge wirft eine vom Verkehrsministerium beauftragte Anwaltskanzlei den Firmen vor, dies sei der "vorsätzliche Versuch einer treuwidrigen Schädigung". "Dies ist unverändert die Rechtsauffassung des Bundes, der an diesem Vorwurf festhält", teilte das Ministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.
Die geplanten Betreiber der Pkw-Maut haben die Vorwürfe des Verkehrsministeriums zurückgewiesen. Ein Sprecher der Betreiberfirma Autoticket sagte am Dienstag: "Die Vorwürfe des Bundes sind nicht neu und entbehren nach wie vor jeglicher Grundlage." Die Verträge beziehen sich dem Sprecher zufolge auf Leistungen, die schon in dem Angebot, das dann den Zuschlag bekommen hätte, detailliert benannt worden seien. "Für den Bund haben diese Verträge auch nur dann wirtschaftliche Folgen, wenn sie im Einklang mit den Vorgaben des Betreibervertrags stehen und zustande gekommen sind, wovon wir überzeugt sind", so der Sprecher. "Wir haben zu jedem Zeitpunkt vertragskonform agiert und uns stets an die mit dem Auftraggeber getroffenen Absprachen gehalten."
Drei Gründe für die Kündigung der Maut-Verträge
Scheuer hatte am 26. Juni öffentlich erklärt, es gebe drei Gründe für die Kündigung der Maut-Verträge: Ordnungs- und Europarecht, also das Gerichtsurteil, schlechte Leistungen der Auftragnehmer und die Vertragsvergabe nach der Kündigung. Nach Angaben des Verkehrsministeriums war es dem Betreiber vertraglich untersagt, überhaupt Unterauftragnehmerverträge ohne vorherige Zustimmung des Bundes abzuschließen.
Solche Details sind wichtig, weil davon abhängen könnte, ob und in welcher Höhe der Bund den eigentlich vorgesehenen Betreiberfirmen CTS Eventim und Kapsch Entschädigung zahlen muss. Die Opposition im Bundestag setzt Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) unter Druck, weil er die Verträge zur Pkw-Maut abgeschlossen hat, bevor der EuGH entschieden hatte - weil dieser das CSU-Prestigeprojekt kippte, könnten die Betreiberfirmen Millionenforderungen stellen. (dpa)
T. Schmidt