Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird erstmals angehoben - von 8,50 auf 8,84 Euro je Stunde. Die Mindestlohnkommission beschloss am Dienstag in Berlin die Steigerung um 34 Cent zu Beginn des kommenden Jahres. Das Gremium von Arbeitgebern und Arbeitnehmern begründete die einstimmige Entscheidung mit der gesetzlichen Vorgabe, die Entwicklung der Tariflöhnen nachzuvollziehen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) kündigte an, die Regierung werde den Beschluss als Rechtsverordnung umsetzen. Die Reaktionen fielen gemischt aus.
Heute liegt die Lohnuntergrenze bei 8,50 Euro. Der Mindestlohn war eine zentrale sozialpolitische Neuerung der amtierenden schwarz-roten Koalition. Seit eineinhalb Jahren gilt die Lohnuntergrenze. Die Kommission, die frei von politischer Einflussnahme entscheiden soll, legt die Höhe nun alle zwei Jahre neu fest. Außer dem Vorsitzenden gehören ihm je drei Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgeber sowie zwei beratende Wissenschaftler an.
Die Kommission orientierte sich im Kern am Tarifindex, der Steigerung des durchschnittlichen tariflichen Stundenlohns und nahm nun auch den jüngsten Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst mit als Basis, der noch nicht durch Auszahlung wirksam geworden ist. Die Gewerkschaften scheiterten aber mit der Forderung, ebenso den jüngsten Tarifabschluss für die Metall- und Elektrobranche zu berücksichtigen. Dann hätte der künftige Mindestlohn bei 8,87 Euro gelegen.
ZDK: "noch vertretbar"
Als "noch vertretbar" für die Branche hat das Deutsche Kfz-Gewerbe (ZDK) die Anhebung bezeichnet. Der Verband beklagt jedoch den hohen Verwaltungsaufwand bei der Dokumentation der Arbeitszeiten. Dies träfe insbesondere die kleineren Kfz-Betriebe mit acht und weniger Mitarbeitern, sagte ein Sprecher am Dienstag laut einer Mitteilung.
Auf Ablehnung stieß hingegen der Vorschlag von Verdi-Chef Frank Bsirske, die Lohnuntergrenze schon bald auf zehn Euro anzuheben. Dies berge die Gefahr, dass Hilfstätigkeiten im Kfz-Gewerbe zukünftig stärker outgesourct werden, so der Sprecher. Nur mit moderaten Steigerungen könnten zusätzliche Belastungen der überwiegend kleinen und mittelständischen Kfz-Betriebe in Grenzen gehalten und konjunkturelle Risiken minimiert werden. (dpa/AH)