Das Bundesverkehrsministerium muss der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Einsicht in Akten zum Dieselskandal gewähren. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig hervor (BVerwG 10 B 18.19). Die höchsten deutschen Verwaltungsrichter ließen die Revision des Bundesverkehrsministeriums gegen das Berufungsurteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg nicht zu.
Das OVG hatte Ende März vergangenen Jahres entschieden, dass die Information der Öffentlichkeit wichtiger sei als das Geheimhaltungsinteresse (OVG 12 B 14.18). Im dem Verfahren hatte der Verband nach eigenen Angaben seit Juli 2016 verlangt, Unterlagen aus der Untersuchungskommission Volkswagen einsehen zu dürfen, die das Bundesverkehrsministerium eingesetzt hatte. Die Kommission führte ab Herbst 2015 unter anderem mit Vertretern von Volkswagen Klärungsgespräche, um zu untersuchen, ob der Autohersteller bewusst Umweltstandards umgangen hatte.
In erster Instanz hatte die Umwelthilfe Recht bekommen. Das Ministerium hatte Berufung eingelegt und argumentiert, dass es seine Informationspflicht in diesem Fall nicht erfüllen müsse, weil noch strafrechtliche Ermittlungsverfahren liefen. Außerdem sei es an Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene beteiligt. (dpa)
MV