Nach der Eingung auf außergerichtliche Verhandlungen über ein mögliches Diesel-Fahrverbot in Darmstadt gibt es nach Einschätzung des hessischen Umweltministeriums hohen Zeitdruck. Daher beginne der fachliche Austausch mit den Klägern, der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Verkehrsclub Deutschland (VCD), bereits jetzt, sagte ein Ministeriumssprecher am Donnerstag.
Am Mittwoch hatte sich das Land Hessen mit den Klägern nach rund sechsstündigen Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden darauf geeinigt, außergerichtlich eine Lösung auszuloten. Vom Tisch ist ein Fahrverbot für Darmstadt damit aber nicht. Für Wiesbaden erachtet das Ministerium unterdessen Fahrverbote nicht für notwendig, um bis Anfang 2020 den Grenzwert von 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter Luft zu erreichen. Eine endgültige Entscheidung für beide Städte wird in rund vier Wochen (19. Dezember) erwartet.
Die Landesregierung habe während der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht bereits ein Fahrverbot für ältere Diesel im Darmstädter City-Tunnel (Hügelstraße) und in einer wichtigen Ausfallstraße (Heinrichstraße) in Aussicht gestellt, sagte DUH-Anwalt Remo Klinger. Sie habe zudem eingeräumt, dass diese allein nicht reichten und gemeinsam mit der Stadt weitere Maßnahmen vorgeschlagen. Unklar ist zudem, ob durch die Umleitung älterer Diesel der NO2-Wert in anderen Straßen so sehr steigt, dass auch dort ein Fahrverbot droht. Das ist Thema der außergerichtlichen Verhandlungen.
Eine außergerichtliche Einigung zwischen beiden Parteien ist über den Kopf der Stadt hinweg möglich. Richter Rolf Hartmann hatte jedoch darauf hingewiesen, dass die Stadt die beschlossenen Maßnahmen umsetzen muss. Und die Stadt verlangt, an den Verhandlungen beteiligt zu werden, weil diese weitreichende Folgen für ihre Bürger, das Umland und die städtische Verkehrsplanung haben können.
Fahrverbot in Wiesbaden laut Umweltministerium überflüssig
Anders als Darmstadt gehört die Landeshauptstadt nicht zu den 15 besonders hoch belasteten Kommunen in Deutschland, die Anspruch auf Umtauschprämien und kostenfreie Nachrüstung von Euro-5-Diesel-Pkw hätten, heißt es im hessischen Umweltministerium. Das Sofortprogramm der zweitgrößten Stadt des Bundeslandes mit Maßnahmen für einen besseren öffentlichen Nahverkehr und den Ausbau des Radverkehrs ist nach Einschätzung von Ministerin Priska Hinz (Grüne) aber so gut, dass kein Fahrverbot notwendig wird. DUH-Anwalt Klinger äußerte sich noch nicht zu Wiesbaden. Der Wiesbadener Umwelt- und Verkehrsdezernent, Andreas Kowol, kann sich bei der Verhandlung über den Luftreinhalteplan am 19. Dezember auch einen Vergleich vorstellen. Ziel sei es aber, ohne Fahrverbot auszukommen, sagte der Grüne am Donnerstag.
Wann das Verwaltungsgericht Wiesbaden über Wege zur Einhaltung der NO2-Grenzwerte in Offenbach und Limburg verhandelt, ist noch offen. Die Stadt Frankfurt trifft unterdessen bereits erste Vorbereitungen für das drohende Diesel-Fahrverbot. Rechtskräftig ist dies aber noch nicht. Zwei Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel stehen noch aus. (dpa)