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Autonome Autos: Bundesrat gibt grünes Licht

23.05.2022 09:00 Uhr | Lesezeit: 3 min
ZF Shuttlebus Autonomes Fahren
Der Bundesrat ermöglicht die Zulassung von Robotaxis.
© Foto: ZF

Deutschland will Vorreiter bei Roboterautos werden. Der Bundesrat hat nun den Betriebs- und Zulassungsregeln der Regierung zugestimmt – und ein paar praktische Erleichterungen eingebaut.

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Der Weg für die Zulassung autonomer Autos ist frei. Der Bundesrat hat der "Verordnung zur Regelung des Betriebs von Kraftfahrzeugen mit automatisierter und autonomer Fahrfunktion" zugestimmt. Damit sind Zulassung und Regelbetrieb entsprechender Fahrzeuge auf ausgewiesenen Strecken in Deutschland möglich.

Gegenüber dem Regierungsentwurf hat die Länderkammer einige Veränderungen vorgenommen, die vor allem die praktische Umsetzung erleichtern sollen. Unter anderem ist nun keine technische Sichtprüfung vor jedem Fahrtantritt mehr vorgesehen; stattdessen reicht ein morgendlicher Check durch den Halter vor Betriebsbeginn. Außerdem ist für die Fernüberwachung der Roboterautos kein ausgebildeter Ingenieur mehr nötig.

Der Bundesrat verlangt allerdings noch einige Konkretisierungen von der Regierung. So sei etwa noch zu regeln, wie die von der Straßenverkehrsordnung geforderte Sicherung einer Umfallstelle ohne Fahrer in der Praxis funktionieren kann. Unklar sei auch, welche Regelungen greifen, wenn die Aufsichtspersonen alkoholisiert sind oder unter Drogeneinfluss stehen.

Die Verordnung bezieht sich vor allem auf Autos, die ohne Fahrzeugführer autonom unterwegs sind, also ohne Sicherheitsfahrer an Bord auskommen. Bei diesen sogenannten Level-4-Fahrzeugen handelt es sich in erster Linie um Robotaxis, Shuttle-Busse oder automatisierte Lieferwagen. Für private Pkw dürfte Level-4-Technik zunächst keine große Rolle spielen.

Erlaubt wird das fahrerlose Fahren nur in jeweils bestimmten, festgelegten Betriebsbereichen, die von dem Fahrzeug nicht verlassen werden dürfen. Die Betreiber müssen sich diese Einsatzgebiete von den Behörden jeweils genehmigen lassen. Dabei kann es sich um bestimmte Innenstadt-Regionen oder einen Universitäts-Campus handeln, aber auch um Autobahnen-Etappen oder spezielle Abschnitte anderer Straßen.

Während des Betriebs müssen die Roboterautos von einer Art Leitwarte – im Entwurf als "Technische Aufsicht" bezeichnet - überwacht werden, die bei Problemen oder Gefahren eingreift, aber nicht permanent das Geschehen überwacht.

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KOMMENTARE


Peter Rabeneck

23.05.2022 - 18:16 Uhr

Es ist schon interessant, dass sich Politiker, die keine Ahnung von Technik haben, Prüfschritte bewerten und auf der anderen Seite die wichtigste Frage unbeantwortet bleibt - zumindest in diesem Artikel. Die HAFTUNGSFRAGE ! Die Haftungsfrage ist die Frage die den täglichen Nutzen entscheidend prägen wird. Wie verhalten sich die Versicherungen? Wie die Hersteller, der Marke oder des Bauteiles? Muss der Verbraucher nun teure Beweisverfahren bezahlen, um seine Unschuld zu beweisen? Wer haftet wenn ein autonom gesteuertes Auto Menschen überfährt? Wer haftet wenn das Auto in ein Auto fährt das einen Fahrer hat? Die Haftungsfrage ist die wichtigste Frage.


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