Die Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg gab am Freitag bekannt, dass das Bundesverkehrsministerium der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Akteneinsicht gewähren muss. Verhandelt wurden zwei Berufungsverfahren zu Klagen der DUH gegen das Ministerium (BMVI). Beide Berufungen wies das Gericht nun zurück mit der Begründung, dass die Information der Öffentlichkeit wichtiger sei als das Geheimhaltungsinteresse.
Im ersten Verfahren hatte der Verband nach eigenen Angaben seit Juli 2016 verlangt, Unterlagen aus der Untersuchungskommission Volkswagen einsehen zu dürfen, die das BMVI eingesetzt hatte. Die Kommission führte ab Herbst 2015 unter anderem mit Vertretern von Volkswagen Klärungsgespräche, um zu untersuchen, ob der Autohersteller bewusst Umweltstandards umging. Im anderen Verfahren geht es um Dokumente ebenfalls aus dem Jahr 2015, die laut DUH beweisen sollen, dass Volkswagen gegenüber dem BMVI gefälschte CO2-Werte bei Autos zugegeben habe.
In beiden Fällen hatte die DUH erster Instanz bereits Recht bekommen. Das Ministerium hatte Berufung eingelegt und argumentiert, dass es seine Informationspflicht in diesem Fall nicht erfüllen müsse, weil noch strafrechtliche Ermittlungsverfahren liefen. Außerdem sei es an Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene beteiligt.
Argumente nicht stichhaltig
Das Gericht erklärte die Argumente nun für nicht stichhaltig, weil das Ermittlungsverfahren nicht mehr gefährdet sei. "Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse stünden der Informationspflicht nicht entgegen", heißt es in der Mitteilung des OVG zur Entscheidung. Das öffentliche Informationsinteresse überwiege das Geheimhaltungsinteresse, heißt es darin weiter - "unter anderem wegen des Nichterreichens der Klimaziele der massiven Auswirkungen der Dieselabgase in vielen Städten und des Verbraucherinteresses an umwelteffizienten Fahrzeugen". (dpa)