Der Namensstreit zwischen der GGG Gebrauchtwagen-Garantie Gesellschaft und einem Berliner Gebrauchtwagenhändler um die Nutzung des Begriffs "Auto4you" ist beendet. "Die GGG hat eine Abschlusserklärung auf die einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin abgegeben", erklärte Rechtsanwalt Jens Steinberg, der die Auto4you Buchmann & Trockel GbR vertritt, im Gespräch mit AUTOHAUS. Damit habe die Gegenseite die gerichtliche Anordnung anerkannt und werde keine Rechtsmittel dagegen einlegen.
Die GGG hatte Anfang April die neue Fahrzeugbörse Auto4you.de an den Start gebracht. Doch der Autohändler gleichen Namens erzwang wenige Tage später die Abschaltung der Plattform per einstweiliger Verfügung (wir berichteten). Der Kfz-Betrieb ist bereits seit 2008 mit dem Namenszusatz "Auto4you" aktiv. In dem Streitfall pochte er auf die besondere Schutzwürdigkeit des Begriffs als Unternehmenskennzeichen – letztlich mit Erfolg. Die GW-Plattform der GGG ist inzwischen als "Deineautobörse.de" wieder online.
Endgültig zu den Akten gelegt ist die Auseinandersetzung aber noch nicht. Laut Steinberg hat die GGG die Verfahrens- und Abmahnkosten bislang nicht gezahlt. Auch halte die Gegenseite noch die Rechte an der Internetdomain Auto4you.de. "Meine Mandantin will die Domain haben", betonte der Rechtsanwalt und drohte mit einer separaten Freigabeklage. (rp)