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Kampf gegen Corona-Pandemie: ZDK besorgt über geplante Schließungen im Einzelhandel

17.03.2020 18:15 Uhr
Der Coronavirus und seine Auswirkungen führen zu großen Verwerfungen im Autohandel.
© Foto: creativeneko / stock.adobe.com

Eine Branche auf Sparflamme: Die Kfz-Werkstätten in Deutschland bleiben offen, Verkaufsräume müssen schließen. Laut ZDK können viele Betriebe ein generelles Verbot des Handels ohne massive Liquiditätshilfen nicht überstehen.

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Die deutschen Autohäuser zeigen sich besorgt über die geplante Schließung von Filialen, mit der die Bundesregierung die Ausbreitung des Coronavirus bremsen will. Dies bringe die Unternehmen in eine prekäre Lage, teilte der Vizepräsident des Zentralverbands Deutsches Kfz-Gewerbe (ZDK), Thomas Peckruhn, am Dienstag in Bonn mit. "Quer durch die Autohäuser muss ab sofort eine Demarkationslinie gezogen werden." Es sei gut, dass Werkstätten weiter betrieben werden können. Viele Betriebe könnten ein komplettes Verbot aber nicht ohne Liquiditätshilfen überstehen.

Peckruhn zufolge gibt es aber auch Unverständnis: Zwar dürfe man einem Kunden ein Autozubehör einbauen, aber nicht verkaufen. "Das Kfz-Gewerbe bekenne sich ohne Wenn und Aber zum Vorrang des Schutzes von Leib und Leben in dieser noch nie dagewesenen Krisensituation", betonte der ZDK-Vize. Man sehe aber nicht, wie zweierlei Maß im gleichen Unternehmen einen Beitrag zum Gesundheitsschutz leisten könne.

Die Bundesregierung hatte am Montag den Ländern im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus vorgeschlagen, eine Vielzahl von Geschäften zu schließen. Dazu gehören nach Lesart der Leitlinien auch die Verkaufsräume der Autohändler. Dagegen dürfen die Betriebe ihre Werkstätten für die Kunden zwecks Inspektion und Reparatur von Fahrzeugen offen halten. Für Supermärkte, Apotheken und andere Läden, die zur Versorgung der Menschen dienen, gilt das ohnehin.

ZDK-Vizepräsident Peckruhn: "Demarkationslinie quer durch die Autohäuser"
© Foto: ProMotor

Geschäftsräume keine besondere Gefahr

Der Bundesverband freier Kfz-Händler (BVfK) kritisierte die Corona-Beschränkungen für die Betriebe. "Der Kfz-Handel ist in kaum einem Punkt mit dem normalen Einzelhandel vergleichbar, denn hier finden sich keine dicht gedrängten Menschengruppen an Verkaufsschaltern und Kassen", sagte der BVfK-Vorsitzende Ansgar Klein. In der Regel könne beim Autoverkauf der für die Eindämmung der Corona-Pandemie geforderte Mindestabstand ohne Probleme eingehalten werden.

Klein unterstrich, dass der Autohandel eine wichtige Aufgabe zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung zukomme. "Denn gerade der Verkauf von Lagerware bei Neu- und Gebrauchtwagen dient häufig dem Erhalt der Mobilität von Berufsgruppen wie Ärzten und auch der für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens wichtigen Dienstleistern." Daher sei er mindestens auf die Stufe von Geschäften mit Tierbedarf, Baumarkt- oder Gartenartikeln zu stellen.

Die große Frage ist: Ab wann treten die Empfehlungen der Bundesregierung in den einzelnen Ländern in Kraft? Konkret sind die Geschäftsschließungen seit dem Wochenende in Nordrhein-Westfalen und seit Dienstag in Hamburg und Niedersachsen. Bayern folgt nach der Festsetzung des Katastrophenfalls am Mittwoch. Dann wollen auch das Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen die Vorschläge aus Berlin umsetzen. In Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Bremen sind die Maßnahmen ebenfalls ab Mittwoch beschlossene Sache.

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein will nach eigenen Angaben "baldmöglichst" nachziehen. In Berlin und Brandenburg sollen die Einschränkungen im Einzelhandel ab Mittwoch erfolgen, in Sachsen soll es ab Donnerstag soweit sein. In Baden-Württemberg und Thüringen bleibt der Einzelhandel dagegen vorerst offen (Stand 17. März, 16:30 Uhr). (rp/js)

Weitere aktuelle Informationen zu rechtlichen, wirtschaftlichen und gesundheitlichen Auswirkungen verbunden mit dem Coronavirus hat der ZDK im Internet zusammengestellt.

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KOMMENTARE


Christian Hofschuster

17.03.2020 - 11:54 Uhr

Und was/wem nützt es dann noch, wenn Verkäufer in Autohaus sitzen, dem Unternehmen Geld kosten, sich selbst in Ansteckungsgefahr bringen - aber weder ausliefern können (Zulassungsstellen seit heute geschlossen) noch jemanden im Werk oder bei der Hausbank erreichen (ebenfalls geschlossen). Abgesehen davon, kommt jetzt eh erstmal kein normal denkender Kunde mehr ins Autohaus, außer eben aufgrund eines Notfalls. Als Verkaufsleiter sehe ich hier nur Urlaub bzw. Kurzarbeit sinnvoll...


S.G.

17.03.2020 - 12:07 Uhr

Schämen sollte sich das ZDK für derart Stellungnahmen und der Forderung nach dem Offenbleiben ihrer Verkaufsstellen. Denn klar ist wohl: Wie soll eine Beratung, gar Abschluss mit Kunde auf 2 m Distanz den praktisch betrieben werden? Oder wer kann sicherstellen, dass die Ersatz- und Probewagenflotte virenfrei ist? Verantwortung gegenüber Mitarbeitern und Kunden zeigen - das kann nur die temporäre Schließung der Verkaufsräume sein. Ohnehin wird es aufgrund der Schließung zahlreicher Zulassungsstellen nicht möglich werden, die verkauften Fahrzeuge direkt auf die Straße zu bringen, was wiederum für Unmut sorgt.


MV

17.03.2020 - 14:00 Uhr

Ich kann mit der Aussage nichts anfangen. Kunden dürfen ihr Fahrzeug in die Werkstatt bringen, aber nicht den Showroom betreten und ein Fahrzeug kaufen. Wo ist der Witz?? An jedem Punkt sitzt ein Mitarbeiter. Ist der Serviceberater resistenter als der Verkäufer? Außerdem gibt es wie Herr Müller sagt nur Mischbetriebe und keine reinen Handelsbetriebe. Bleibt zu hoffen, dass man übliche Syndrome - hauptsache mal etwas gemacht - nicht fortführt.


Handwerker

17.03.2020 - 16:13 Uhr

Was macht denn das für einen Sinn, den Vertrieb zu schließen und den Service offen zu halten? Die Serviceassistenz und der Serviceberater haben um ein vielfaches mehr Kontakt mit Menschen als die Verkäufer im Vertrieb.


Nordlicht

17.03.2020 - 19:05 Uhr

Alle Termine im Verkauf wurden heute durch die Kunden telefonisch abgesagt! Nun heißt es , die Zeit abzusitzen im Verkauf...?? Es ist völlig unverständlich - hier sollte auf die Gesundheit Rücksicht genommen werden!


Timo Schultz

18.03.2020 - 09:27 Uhr

Als leidenschaftlicher Händler und Werkstattbesitzer kann ich nur sagen: Macht ALLES dicht und es sollte maximal einen Notdienst im Service geben. "Denn gerade der Verkauf von Lagerware bei Neu- und Gebrauchtwagen dient häufig dem Erhalt der Mobilität von Berufsgruppen wie Ärzten und auch der für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens wichtigen Dienstleistern." Das ist so weit hergeholt, dass ich mich fremdschäme. Deshalb gibt's einen SERVICE-Notdienst, der auch Ersatzwagen rausgeben kann. Nicht weniger, aber auch nicht mehr. Meine Mitarbeiter sind hypernervös und an normales Arbeiten ist eh nicht zu denken.


JB

18.03.2020 - 11:03 Uhr

Auf die Frage, welchen Sinn es macht, den Verkauf zu schließen, den Service aber nicht: Zum einen ist der Service wichtig zur Aufrechterhaltung der Mobilität. Nicht ohne Grund dürfen Handwerksbetriebe weiterhin arbeiten und haben sogar Erleichterungen hinsichtlich der Öffnungszeiten. Beispiel: Man "sitzt" im wahrsten Sinne des Wortes in Quarantäne und die Toilette ist verstopft. Kein Handwerker = kein Installateur = nix mit Klospülung.Zum anderen: Warum nicht auch den Verkauf offenhalten? Klare Antwort: Der Verkauf ist nicht systemrelevant, daher soll der Vertrieb eingestellt werden, um dort keine ZUSÄTZLICHEN Ansteckungsrisiken einzugehen. Jeder, der zuhause bleibt, kann sich nicht anstecken und auch selbst niemanden infizieren. Im Service sollte man sogar das Personal auf das Minimum reduzieren und keine unnötigen bzw. akut verzichtbaren Arbeiten wie Räderwechsel vornehmen, sondern nur wirklich erforderliche Arbeiten ausführen (Inspektionen - darüber kann man streiten -, Unfallreparaturen, Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit usw.)


BF

18.03.2020 - 13:20 Uhr

Die Haltung des ZDK´s ist - höflich gesagt - totaler Schwachsinn und absolut kontraproduktiv: Der Bedarf nach neuen oder gebrauchten Fahrzeugen ist keinesfalls gleichzusetzen mit dem Bedarf nach Tiernahrung oder Baumaterialien (Hat beim ZDK niemand ein Haustier, was sonst verhungern würde?). Besser wäre es vom ZDK, eine Schließung des Fahrzeugvertriebs zu verlangen, damit die Händler für die Vertriebsmitarbeiter staatliche Förderungen beantragen können. Hier könnte der ZDK seine Mitglieder tatsächlich unterstützen, da sich Autohäuser mit Sicherheit nicht mit dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) beschäftigt haben, und nicht wissen, bei welcher Behörde die in solchem Fall gemäß Bundesversorgungsgesetz zustehenden Leistungen beantragt werden. Das in den Werkstätten ein Notbetrieb aufrechterhalten bleibt, ist jedoch nachvollziehbar. Der Kunde mit "Windgeräuschen ab 250 Sachen" sollte mit Sicherheit wieder nach Hause geschickt werden. Aber die Fahrzeuge von Feuerwehren, Pflegediensten und Lieferdiensten können halt auch kaputt gehen und müssen repariert werden, damit die öffentliche Ordnung gewahrt bleibt. Hier wäre eine Handlungsempfehlung vom ZDK sicherlich hilfreich, genauso wie Unterstützung der Händler beim Beantragen von Kurzarbeitergeld.


Marco Schulz

19.03.2020 - 05:59 Uhr

Die einzig richtige Entscheidung kann nur sein, so viele Mitarbeiter wie möglich nach Hause zu schicken. Und parallel zum Apotheken Notdienst einen Grundservice anzubieten. Da es gerade in den Ballungszentren meist mehrere Händler eines Fabrikats gibt, muss auch nicht jede Werkstatt öffnen. Kurzarbeit und Hilfen beantragen, dann auf den Tag warten, an dem wir, hoffentlich mit allen Kollegen, wieder durchstarten können. In der Zwischenzeit Zuhause und nicht in Gesellschaft ausruhen, Akku laden und nicht durchdrehen. Uns allen gute Nerven und bleiben wir gesund.


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