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Kampf gegen Corona: Längerer Lockdown, strengere Kontaktregeln

05.01.2021 21:32 Uhr
Lockdown; Autohaus; geschlossen; Corona-Krise; Schließung
Die Verkaufsräume der Autohäuser bleiben vorerst geschlossen.
© Foto: picture alliance / Fotostand | Fotostand / Gelhot

Das Coronavirus breitet sich weiter in Deutschland aus. Deshalb zieht die Politik jetzt die Zügel an. Geschäfte sollen bis Ende Januar geschlossen bleiben, private Treffen noch stärker eingeschränkt werden.

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Da die Zahl der Corona-Infektionen nicht deutlich sinkt, müssen sich die Menschen in Deutschland für die kommenden drei Wochen auf weitere Beschränkungen einstellen. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Länder einigten sich am Dienstag in einer Online-Konferenz auf eine Verlängerung der ursprünglich bis zum 10. Januar vereinbarten Lockdown-Regeln bis zum Monatsende sowie auf noch strengere Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich.

Außerdem sollen die Länder für Kreise, in denen sich binnen sieben Tagen mehr als 200 Menschen pro 100.000 Einwohner neu infiziert haben, den Bewegungsradius der Bürger auf 15 Kilometer um den Wohnort begrenzen. Wer in einem solchen Corona-Hotspot lebt und sich weiter von seinem Zuhause entfernen will, müsste dafür dann einen triftigen Grund vorbringen, etwa die Fahrt zum Arbeitsplatz. Aktuell weisen laut Robert Koch-Instititut 68 Kreise einen entsprechend hohen Inzidenzwert auf.

In einer Vorbesprechung hatte nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Expertin des Max-Planck-Instituts erklärt, dass es zur Senkung der Infektionszahlen "möglicherweise" eine "Stay-at-home"-Anordnung beziehungsweise einen eingeschränkten maximal fünf Kilometer großen Bewegungsradius um den Wohnsitz brauche. Sinnvoll sei auch eine Reduktion der Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr auf ein Viertel der Sitzplätze.

In Deutschland gibt es einen eingeschränkten Bewegungsradius bisher nur in Sachsen, wo die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen drei Monaten stark angestiegen war. Hier dürfen sich die Bürger nur maximal 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen, etwa um Sport zu treiben oder zum Einkauf. Für das ebenfalls stark von Covid-19 betroffene Thüringen hat Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) nun eine entsprechende Regelung vorgeschlagen.

Andere europäische Staaten, etwa Frankreich und Spanien, haben bereits Erfahrungen mit solchen Maßnahmen gesammelt. Allerdings waren und sind diese dort oft mit anderen Einschränkungen kombiniert worden – etwa einer nächtlichen Ausgangssperre – und teilweise auch deutlich strenger. Darüber, wie es ab dem 1. Februar in Deutschland weitergehen soll, wollen die Kanzlerin und die Regierungschefs der Länder am 25. Januar beraten. Die deutschen Gesundheitsämter haben dem Robert Koch-Institut (RKI) 11.897 Corona-Neuinfektionen binnen eines Tages gemeldet. Außerdem wurden 944 neue Todesfälle innerhalb von 24 Stunden verzeichnet.

Showrooms seit Mitte Dezember dicht

Seit dem 16. Dezember sind viele Geschäfte in Deutschland, darunter die meisten Verkaufsräume im Automobilhandel dicht. Gleiches trifft auf Schulen und Kitas zu. Es gelten zudem strenge Beschränkungen etwa für private Treffen. Gaststätten, Kultur- und Freizeiteinrichtungen mussten bereits mehrere Wochen vorher schließen. Ziel der Maßnahmen ist es, Kontakte zwischen Menschen und damit Ansteckungen mit dem Coronavirus zu vermeiden.

Dafür sollen künftig auch Betriebskantinen nach Möglichkeit geschlossen werden. Private Treffen sollen jetzt nur noch mit einer Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, möglich sein. Das heißt etwa, dass sich zwei Paare nicht zum Essen verabreden und zwei Kinder nicht ein anderes Kind zuhause besuchen dürfen. Um die Bewohner von Alten- und Pflegeheimen gleichzeitig vor Covid-19 und vor Vereinsamung zu schützen, wollen Bund und Länder dabei helfen, genügend Freiwillige in diese Einrichtungen zu entsenden, um Personal und Besucher auf das Coronavirus zu testen. Wenn Eltern wegen der Schließung von Schule und Kita nicht zur Arbeit gehen können, soll zehn Tage zusätzlich Kinderkrankengeld gezahlt werden. Verschärft werden sollen die Bestimmungen für Einreisende aus Risikogebieten. Hier soll grundsätzlich bereits direkt zur Einreise ein Corona-Test gemacht werden.

Eine große Mehrheit der Deutschen ist für eine Verlängerung des Lockdowns zur Eindämmung der Corona-Pandemie. In einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur sprachen sich fast zwei Drittel der Befragten dafür aus, die Einschränkungen mindestens in der bisherigen Härte über den 10. Januar hinaus fortzuführen. 41 Prozent sind für eine unveränderte Beibehaltung, weitere 24 Prozent sogar für eine Verschärfung. Dagegen befürworten nur 17 Prozent eine Lockerung des Lockdowns und nur jeder Zehnte (11 Prozent) ist für eine komplette Aufhebung aller Einschränkungen.

Corona-Zuschüsse fließen

Aus wirtschaftlicher Sicht gibt es auch positive Nachrichten: Bei den milliardenschweren Zuschüssen für Unternehmen und Selbstständige ist die Bundesregierung einen Schritt weitergekommen. Von diesem Dienstag an fließen erste Gelder der Dezemberhilfen, wie das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin mitteilte. Konkret geht es um Abschlagszahlungen, ein Vorschuss auf spätere Zahlungen. Wirtschaftsverbände hatten wiederholt die schleppende Umsetzung der Hilfen kritisiert.

Unternehmen bekommen Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50.000 Euro, Soloselbstständige von bis zu 5.000 Euro. Dies gilt bereits bei den Novemberhilfen. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums wurden hierbei bisher rund 1,2 Milliarden Euro an Abschlagszahlungen ausgezahlt. Bei der Dezemberhilfe seien es rund 250 Millionen Euro. Die Anträge für die Dezemberhilfe können seit 22. Dezember gestellt werden. Die Bearbeitung sei mit Hochdruck betrieben worden, sodass am Dienstag eine hohe Anzahl von Anträgen ausgezahlt werden konnte, so das Ministerium.

Bei der Überbrückungshilfe III, die Fördermonate ab Januar erfasst, werden betriebliche Fixkosten wie Mieten und Pachten erstattet. Der Bund hatte dies auch mit den immensen Kosten für die November- und Dezemberhilfen begründet. Der Höchstbetrag für die Überbrückungshilfe III wurde aber von 200.000 Euro auf 500.000 Euro erhöht. Dieser maximale Zuschuss ist geplant für direkt und indirekt von Schließungen betroffene Unternehmen. Auch bei der Überbrückungshilfen III sind Abschlagszahlungen geplant. Nachbesserungen bei der Überbrückungshilfe III waren am Dienstag kein Thema bei den Beratungen von Bund und Ländern. (dpa)

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