Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln ist der Ansicht, dass es bei der Gebührenpflicht für den Kfz-Handel keine Änderung geben wird. Ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz sei nicht rechtskräftig. Der beklagte Südwestdeutsche Rundfunk werde dagegen Berufung einlegen. Klicken Sie hier zur ausführlichen Darstellung.
GEZ-Gebührenpflicht für den Kfz-Handel
Entscheidung nur gegen die Vereinfachung bei der Gebührenerhebung im Kfz-Handel.