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GEZ-Gebührenpflicht für den Kfz-Handel

11.07.2007 16:37 Uhr
GEZ-Gebührenpflicht für den Kfz-Handel
Radio und TV im Auto - schon GEZahlt?
© Foto: GW-trends

Entscheidung nur gegen die Vereinfachung bei der Gebührenerhebung im Kfz-Handel.

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Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln ist der Ansicht, dass es bei der Gebührenpflicht für den Kfz-Handel keine Änderung geben wird. Ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz sei nicht rechtskräftig. Der beklagte Südwestdeutsche Rundfunk werde dagegen Berufung einlegen. Klicken Sie hier zur ausführlichen Darstellung.

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