Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich erneut mit der für Autokäufer wichtigen Frage befasst, welche Bedingungen Hersteller an Garantien knüpfen dürfen. In dem am 7. November in Karlsruhe verhandelten Fall ging es um eine Garantie gegen Durchrostung, die Daimler seit 1998 für Wagen der Marke Mercedes gewährt. Die Zusage, mögliche Rostschäden kostenlos zu beseitigen, soll allerdings nur gelten, wenn die regelmäßigen Inspektionen bei Mercedes- Vertragshändlern vorgenommen werden. Klicken Sie auf Garantie-Bedingungen, um zur ausführlichen Schilderung zu gelangen.
BGH verhandelt erneut über Garantie-Bedingungen beim Autokauf

In dem am 7. November in Karlsruhe verhandelten Fall ging es um eine Garantie gegen Durchrostung.