Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) baut das von ihr beackerte Geschäftsfeld Abmahnungen mit großem wirtschaftlichem Erfolg ständig weiter aus. Die für das Referat "Verbraucherschutz" ausgewiesenen Einnahmen betrugen nach Recherchen der AUTOHAUS-Juristen 2007 294.000 Euro, 2008 480.000 Euro, 2009 676.000 Euro, 2010 1.277.000 Euro und 2011 1.489.000 Euro. Dabei handelt es sich jeweils um die drittgrößte Einnahmeposition des Vereins nach staatlichen Zuschüssen und Spenden.
Laut Mitteilung der Zentralvereinigung des Kfz-Gewerbes zur Aufrechterhaltung des lauteren Wettbewerbs (ZLW) sollen sich die entsprechenden Einnahmen der DUH in 2012 bereits auf ca. zwei Millionen Euro belaufen.
Verbraucherschutz oder Gewinnstreben?
"Die fulminante Entwicklung der Einnahmen der DUH aus wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und Vertragsstrafen lässt aufhorchen und berechtigt die Frage stellen, ob es der DUH tatsächlich noch um den Schutz von Umwelt- und Verbraucherinteressen oder vielmehr um die eigene Gewinnerzielung geht", sagte Jurist Rainer Bopp in einem Gespräch mit unserem Partnerdienst AUTOHAUS online. Stehe nämlich das finanzielle Interesse des Abmahners im Vordergrund, schließe die Rechtsmissbräuchlichkeit nach § 8 Abs. 4 UWG den Unterlassungsanspruch aus.
Auch in 2013 werden die Abmahnungen in Sachen Pkw-EnVKV und Internet ein platzgreifendes Thema der Branche bleiben. Der Handel sollte sich daher im Rahmen des Möglichen zur Wehr setzen und das als Abzocke erscheinende Treiben nicht mit vermeidbaren Zahlungen unterstützen. (AH)