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Daimler: Startschuss für Software-Updates

17.09.2018 11:14 Uhr
Daimler: Startschuss für Software-Updates
Daimler ruft nun bestimmte Varianten des SUV-Modells GLC, des Kleintransporters Vito und der V-Klasse in die Werkstatt.
© Foto: picture alliance/dpa/Bernd Weißbrod

Nach Angaben von Daimler haben die Behörden jetzt neue Programme für mehrere hunderttausend Mercedes-Fahrzeuge in Europa freigegeben,

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Ein gutes Jahr nach dem "Diesel-Gipfel" mit der Bundesregierung beginnt Daimler mit den angekündigten Software-Updates für seine Fahrzeuge. Nach Angaben des Konzerns sind neue Programme für mehrere hunderttausend Mercedes-Fahrzeuge in Europa nun behördlich freigegeben, sodass die Kunden sie in der Werkstatt aufspielen lassen können.

Für rund 700.000 Daimler-Diesel hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) wegen einer illegalen Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung einen Rückruf angeordnet. Darunter fällt nach Angaben des Konzerns aber nur ein Teil der Wagen, die jetzt als erste die neue Software bekommen sollen. Die übrigen seien Teil einer freiwilligen Aktion.

Daimler hatte zunächst Nachbesserungen an knapp 300.000 Dieseln in Europa angekündigt, um den Stickoxid-Ausstoß per Software-Update zu verringern. Davon ist ein Großteil mittlerweile abgearbeitet. Die Zahl wurde dann im Sommer 2017 - kurz vor dem "Diesel-Gipfel" - auf etwa drei Millionen aufgestockt. Für die zusätzlichen 2,7 Millionen Autos war bislang aber kein Software-Update freigegeben.

Insgesamt seien mehrere hundert Software-Varianten entwickelt und die entsprechenden Anträge beim KBA eingereicht worden, hieß es. In die Werkstatt können laut Daimler nun erst einmal bestimmte Varianten des SUV-Modells GLC, des Kleintransporters Vito und der V-Klasse. Betroffene Kunden würden informiert und gebeten, sich an ihre Werkstatt zu wenden. Zudem sollen sie online prüfen können, ob ihr Fahrzeug betroffen ist.

Daimler kooperiert nach eigenen Angaben mit den Behörden - wehrt sich aber gegen den Vorwurf, die beanstandeten Funktionen in der Motorsteuerung seien illegal, und geht per Widerspruch gegen die KBA-Bescheide vor. (dpa)

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