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Corona-Krise: Kfz-Gewerbe Bayern für Anhebung des Kurzarbeitergelds

25.03.2020 10:00 Uhr
Corona-Krise: Kfz-Gewerbe Bayern für Anhebung des Kurzarbeitergelds
Albert Vetterl über die Auswirkungen der Corona-Krise auf das bayerische Kfz-Gewerbe
© Foto: Kfz-Gewerbe Bayern

Der bayerische Kfz-Präsident Vetterl nennt die Corona-Krise die "größte Herausforderung, der wir uns stellen müssen". Er erwartet starke Umsatzeinbußen in der Branche, baut aber auch auf die Hilfen des Freistaats.

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Herr Vetterl, die Corona-Krise bestimmt momentan unser aller Leben, privat wie beruflich. Wie wirkt sich diese Situation auf die bayerischen Kfz-Innungsbetriebe aus?

Albert Vetterl: Es ist eine sehr schwierige Situation für die rund 7.000 Kfz-Meisterbetriebe in unseren sieben bayerischen Innungen. Nach der Dieselkrise, nach dem WLTP-Chaos, nach den Unklarheiten bei der Förderung der E-Mobilität ist das jetzt innerhalb sehr kurzer Zeit die nächste und wohl auch die größte Herausforderung, der wir uns stellen müssen.

Aus den Rückmeldungen, die Sie bekommen: Was ist momentan für die Betriebe wichtig und wie kann das bayerische Kfz-Gewerbe den Innungsbetrieben helfen?

Albert Vetterl: Sowohl unsere sieben Innungen als auch die Geschäftsstelle des bayerischen Kraftfahrzeuggewerbes in München sind gerade quasi in dauerhafter Beratung der Betriebe. Da geht es einfach um schnelle, möglichst umfassende Information und dafür bin ich unseren rund 170 hauptamtlichen Mitarbeitern in den bayerischen Innungen und unserem Landesinnungsverband sehr dankbar. Die Palette der Themen reicht dabei von der Kurzarbeit, über Hygiene und organisatorische Fragen im Betrieb bis hin zu der ganz grundsätzlichen Frage: Darf ich meinen Betrieb überhaupt öffnen?

Und, dürfen die Kfz-Innungsbetriebe offen haben?

Albert Vetterl: Oberste Priorität hat unser aller Gesundheit. Deshalb gibt es ja momentan die Allgemeinverfügung des Freistaats Bayern. Und die sagt: Tankstellen und Kfz-Werkstätten sind systemrelevant und können offen bleiben, sie tragen einen besonders wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Mobilität bei. Und damit ist übrigens nicht der Ausflug in die Alpen, sondern die dringende Fahrt zum Arzt gemeint. Reine Handelsbetriebe hingegen dürfen nicht öffnen, für die gilt die Schließungsverordnung. Bei Betrieben mit gemeinsamem Handels- und handwerklichem Werkstattbetrieb an einem Standort, also den so genannten Mischbetrieben, die den bei weitem größten Teil unserer Innungsbetriebe ausmachen, ist ein Nebenbeiverkauf von Waren, die unabdingbarer Teil des Betriebs sind, gestattet. Die Öffnung zur Gewährleistung des systemrelevanten Werkstattbetriebs ist insoweit zulässig. Aber nochmal: Gesundheit geht immer vor. Deshalb sind unnötige Sozialkontakte auf jeden Fall zu vermeiden – privat wie im Beruf.

Aus diesem Grund gelten in Bayern strenge Ausgangsbeschränkungen.

Albert Vetterl: Die Ausgangsbeschränkungen werden dazu führen, dass die Umsatzeinbußen für die Innungsbetriebe größer werden. Auch deshalb gehen wir davon aus, dass das Instrument der Kurzarbeit in der nächsten Zeit vermehrt von den Innungsbetrieben genutzt werden wird. Darum haben die Arbeitgeber und die Gewerkschaft auch gemeinsam die Ankündigungsfrist für die Kurzarbeit im bayerischen Kfz-Gewerbe auf drei Tage abgesenkt. Und deshalb wünschen wir uns seitens des mittelständischen Kfz-Gewerbes auch, dass das Kurzarbeitergeld angehoben wird. Ich kann mir vorstellen von 60 auf 80 Prozent bzw. 87 Prozent bei Mitarbeitern mit mindestens einem Kind. Nur so kann eine Familie diese Krise überstehen. Wer wie unsere Innungsbetriebe und unsere Mitarbeiter Steuern zahlt und so zum Gemeinwesen beiträgt, muss sich jetzt, wo es dringend darauf ankommt, auch auf das Gemeinwesen verlassen können.

Sie haben die ordnungspolitischen Maßnahmen des Freistaats schon angesprochen. Wie sieht es mit den Hilfsmaßnahmen der Politik für die Innungsbetriebe aus?

Albert Vetterl: Die bayerische Staatsregierung nimmt ihre Verantwortung für die Wirtschaft und besonders auch für den Mittelstand in dieser außergewöhnlichen Situation sehr ernst. Das fängt an mit der Soforthilfe von bis zu 30.000 Euro für Betriebe bis 250 Mitarbeiter, die für sofortige Liquidität sorgt und offenbar auch bereits sehr stark nachgefragt wird. Das ist für den Moment ein Start. Dass nun der Kreditrahmen pro Antrag bei der LfA auf bis zu 30 Millionen Euro erweitert wird, dass die Bürgschaften des Freistaats von vier auf 40 Milliarden Euro aufgestockt werden – das sind Maßnahmen, die perspektivisch enorm wichtig sind. Aus unserer Sicht sollte aber auch gewährleistet sein, dass der Staat dann zu 100 Prozent bürgt. Da darf es keine Lücke, also ein nicht unerhebliches finanzielles Restrisiko, für die Betriebe geben. Der Fortbestand der Kfz-Innungsbetriebe muss gesichert sein – und damit auch die individuelle Mobilität in Bayern.

Wird das alles reichen?

Albert Vetterl: Ministerpräsident Markus Söder hat zum Umfang der Anstrengungen gesagt: "whatever it takes" – koste es, was es wolle. Darauf vertrauen unsere über 140.000 Mitarbeiter und Auszubildenden und dafür sind wir der bayerischen Staatsregierung dankbar. Deshalb sage ich: Auch als bayerisches Kfz-Gewerbe werden wir die Corona-Krise meistern, wenn wir mit Politik, Wirtschaft und Gesellschaft weiter miteinander an einem Strang ziehen und besonnen bleiben. (AH)

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