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Bundesrat fordert Änderungen bei der Plakettenverordnung

07.04.2006 17:08 Uhr
Bundesratsbeschluss: Kein Vorteil für Fahrzeuge mit Rußfilter.

Euro-4-Fahrzeugen ohne Partikelfilter soll kein Fahrverbot bei Feinstaubalarm drohen

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Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung zwei wesentliche Änderungen bei der Einführung einer Umweltplakette gefordert. Entgegen der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung sollen nach Ansicht des Bundesrates nicht fünf, sondern lediglich vier Schadstoffgruppen zur Steuerung innerörtlicher Fahrverbote bei Feinstaubalarm eingeführt werden. So soll die strengste Stufe (Schadstoffgruppe 5), die Dieselfahrzeuge nur mit einem Partikelfilter erreichen könnten, entfallen. Damit könnten auch Selbstzünder, die zwar Euro 4 erreichen, aber keinen Filter an Bord haben, die höchste Schadstoffgruppe erreichen und wären somit nicht von Fahrverboten bei erhöhten Feinstaubbelastungen betroffen. Dies diene der Verwaltungsvereinfachung, hieß es heute in einer Mitteilung der Länderkammer. Laut der Tageszeitung "Die Welt" hatte sich vor allem Bayern für diese Änderung stark gemacht. Die von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) erarbeitete "Kennzeichnungsverordnung" bedarf der Zustimmung des Bundesrats und sah ursprünglich die Einführung vier weißer Plaketten mit schwarzen Schadstoffnummern vor. Die nunmehr drei unterschiedlichen Plaketten sollen auf Wunsch des Bundesrats "zur Erleichterung der Überwachung" farblich gekennzeichnet werden. So soll die Plakette der Schadstoffgruppe zwei rot, die der Schadstoffgruppe drei gelb und die der Schadstoffgruppe vier grün sein. Schließlich sollen nach Ansicht des Bundesrates Beginn und Ende eines Verkehrsverbots zur Verminderung der Feinstaubbelastung in einer Zone durch ein neues Zeichen gekennzeichnet werden. Das in der Verordnung der Bundesregierung vorgesehene Smog-Zeichen sei hierzu nicht geeignet, da die durch Feinstaub hervorgerufenen Luftbelastungen, bei weitem nicht mit den Luftbelastungen eines Smog-Alarms vergleichbar sind. Die Verordnung soll nicht sofort nach Verkündung, sondern erst fünf Monate später in Kraft treten, um den Zulassungsbehörden genügend Vorbereitungszeit einzuräumen. Regelung zur Filternachrüstung gefordert In einer Entschließung wies der Bundesrat darauf hin, dass auch die Grenzwerte für Stickoxide in vielen Ballungsräumen überschritten werden. Die Kennzeichnungsverordnung enthalte jedoch keinen Mechanismus, um darauf zu reagieren. Außerdem forderte die Ländervertretung die Bundesregierung auf, noch vor der Sommerpause 2006 eine Verordnung für die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Partikelminderungssystemen vorzulegen. (ng)

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