Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) muss der Deutschen Umwelthilfe im Streit um die Rückrufanordnung von VW-Modellen Akteneinsicht gewähren. Das Verwaltungsgericht in Schleswig gab damit am Freitag einer entsprechenden Klage des Verbandes statt. Konkret geht es um den Schriftverkehr zwischen dem Bekanntwerden des Dieselskandals am 18. September 2015 und dem Datum der Rückrufanordnung von VW-Dieselfahrzeugen (15. Oktober 2015), der sich auf diese Anordnung bezieht.
Das Gericht kritisierte, dass das KBA die Schwärzungen der kompletten Akten unter anderem wegen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen "völlig ungeprüft" von VW übernommen habe. Nach Auffassung des Gerichts überwiege zudem das öffentliche Interesse, selbst wenn Geschäftsgeheimnisse vorliegen sollten.
Die Vertreter von KBA, DUH sowie der beigeladenen Volkswagen AG waren nach der mündlichen Verhandlung abgereist und bei der Urteilsverkündung nicht zugegen. (dpa)