Der jahrelange Rechtsstreit von Volkswagen um eine Rekordstrafe der EU-Kommission wird in zwei Wochen endgültig entschieden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) werde am 18. September über den Vorwurf des Wettbewerbsverstoßes im Autovertrieb urteilen. Das kündigte der EuGH am Donnerstag in Luxemburg an. Dabei geht es um die Frage, ob die EU-Kommission 1998 zu Recht Volkswagen mit der damaligen Rekordstrafe von 102 Mio. Euro belegt hat und ob das EU-Gericht Erster Instanz die Summe auf 90 Mio. Euro absenken durfte. Der Wolfsburger Autobauer hatte in Luxemburg geklagt und verlangt, die Entscheidung der EU-Kommission aufzuheben. Diese sah es als bewiesen an, dass der Konzern in den 90er Jahren systematisch deutsche Kunden am Kauf preisgünstiger VW-Autos in Italien gehindert hatte. Ein Gutachter des Gerichts empfahl während des Prozesses, die VW-Klage zurückzuweisen. In der Regel folgt das Gericht in seinem Urteil dieser Stellungnahme. (dpa)
VW: Endgültige Entscheidung über Strafe naht
Europäischer Gerichtshof wird am 18. September urteilen