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VW-Anlegerklagen: Gericht weist Ablehnungsgesuch gegen Richter ab

07.06.2018 09:20 Uhr
Landgericht Stuttgart
Der Ablehnungsgesuch von VW gegen einen Richter im Rahmen der Anlegerklagen am Landgericht Stuttgart wurde abgelehnt.
© Foto: picture alliance / Sina Schuldt/dpa

VW muss sich weiterhin mit dem zuständigen Richter am Landgericht Stuttgart für die "Dieselgate-Klagen auseinandersetzen. Ein Ablehnungsgesuch des Autobauers wegen Befangenheit wurde abgelehnt.

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Bei den "Dieselgate"-Klagen von Anlegern vor dem Landgericht Stuttgart muss Volkswagen vorerst weiter mit dem zuständigen Richter Vorlieb nehmen. Der Konzern hatte Ablehnungsgesuche gestellt, weil er den Richter für befangen hält - die wurden nun jedoch abgelehnt, wie die Kanzlei Tilp, die zahlreiche Kläger vertritt, am Mittwoch mitteilte. Ein Gerichtssprecher bestätigte das.

Am Landgericht Stuttgart läuft eine Vielzahl gleichgelagerter Verfahren, über die Gesuche hat das Gericht nun aber exemplarisch anhand von fünf Pilotverfahren entschieden. VW kann allerdings noch Beschwerde gegen die Ablehnung einreichen.

Nach Bekanntwerden der Abgas-Affäre hatte es heftige Kursverluste der VW-Aktie gegeben. Die Anleger werfen VW und der Dachgesellschaft Porsche SE vor, sie hätten die Märkte zu spät über das Dieseldrama informiert - was die Unternehmen zurückweisen.

Volkswagen teilte mit, man halte die Entscheidung des Gerichts für nicht nachvollziehbar. "Wir werden die Entscheidungsgründe nun zunächst sorgfältig prüfen und behalten uns vor, anschließend Beschwerde beim zuständigen Oberlandesgericht einzureichen", hieß es. Der Richter habe "erhebliche Zweifel an der gebotenen Objektivität, Unvoreingenommenheit und Distanz zum Verfahrensgegenstand erweckt". (dpa)

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