Datenschutzrechtlich umstritten, aber in der Bevölkerung offenbar akzeptiert: Laut einer Befragung befürwortet ein Großteil der Deutschen, dass Aufnahmen von Mini-Kameras im Auto vor Gericht als Beweis dienen können. 78 Prozent begrüßen demnach die jüngst getroffene Entscheidung des Bundesgerichtshofs, Videoaufzeichnungen sogenannter Dashcams zur Klärung von Verkehrsunfällen zuzulassen.
In der vom Autoportal mobile.de in Auftrag gegebenen Umfrage unter mehr als 1.000 Personen sprachen sich knapp 60 Prozent dafür aus, dass Versicherungstarife die Installation einer solchen Kamera belohnen sollten. Den Einbau einer Dashcam in ihr neues Auto könnten sich 49 Prozent vorstellen, 30 Prozent antworteten mit "vielleicht".
Die Mini-Kamera wird an der Windschutzscheibe angebracht und filmt permanent das Verkehrsgeschehen. Weil die Aufzeichnung typischerweise ohne Einverständnis der aufgenommenen Personen stattfindet, ist sie per se problematisch. Der BGH ordnet die Aufnahmen in seinem Urteil so auch als "datenschutzrechtlich unzulässig" ein. Trotzdem ist die Dashcam-Aufnahme nach Ansicht der Richter als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess grundsätzlich verwertbar – es muss aber immer eine Einzelfall-Abwägung stattfinden. (SP-X)
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