Die Ex-Geliebte des früheren VW-Betriebsratschefs Klaus Volkert muss erneut vor Gericht. Für den 20. November sei der Beginn eines Berufungsverfahrens geplant, teilte das Landgericht Braunschweig am Freitag mit. Damit geht das juristische Nachspiel der VW-Affäre für Adriana Barros weiter.
Das Wolfsburger Amtsgericht hatte Anfang Mai in seinem Urteil in erster Instanz zunächst keine Schuld bei der Brasilianerin erkannt. Ihr war Beihilfe zur Untreue in insgesamt 26 Fällen zulasten des Autobauers vorgeworfen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits angekündigt, gegen die Entscheidung vorgehen zu wollen. Aus Sicht der Ankläger wäre eine Freiheitsstrafe zur Bewährung angemessen gewesen.
Barros soll als Partnerin Volkerts eine Viertelmillion Euro ohne Gegenleistung von VW kassiert haben. Laut Staatsanwaltschaft wurden ihr zudem private Flüge und Hotelrechnungen finanziert. In Wolfsburg hatten die Richter aber argumentiert, Barros sei nicht nachzuweisen, wissentlich unrechtmäßige Zahlungen angenommen zu haben. Ihre Braunschweiger Kollegen setzten nun zehn weitere Verhandlungstage an.
Schlusskapitel in der Affäre um Schmiergelder und Luxusreisen
Der Prozess gilt als Schlusskapitel in der Affäre um Schmiergelder und Luxusreisen auf Konzernkosten, die 2005 ans Licht kam und den größten europäischen Autokonzern bis ins Mark erschütterte. Volkert, Arbeitsdirektor Peter Hartz und weitere Manager mussten ihren Hut nehmen. Volkert selbst erhielt auch eine Haftstrafe. Gut ein Jahr und neun Monate nach deren Antritt kam er im September 2011 wieder frei.
Barros war regelmäßig zu verschiedenen Orten rund um die Welt gejettet, um Volkert zu treffen, der dort als Konzernbetriebsrat Sitzungen hatte. Der mächtige Ex-Betriebsratschef hatte ihr darüber hinaus einen Vertrag zugeschanzt, aus dem vierteljährlich hohe Zahlungen flossen. Im Wolfsburger Prozess stützte Volkert Barros' Aussagen zum Teil. Diese hatte betont, sie habe für VW Filme gedreht und sei davon ausgegangen, dafür bezahlt worden zu sein.(dpa)