Mehr als anderthalb Jahre nach dem Urteil gegen den ehemaligen VW-Betriebsratschef Klaus Volkert beschäftigt die Korruptionsaffäre bei Europas größtem Autobauer erneut die Justiz. An diesem Dienstag (15.) wird der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshof in Leipzig über die Revision entscheiden. Volkert war am 22. Februar 2008 vom Landgericht Braunschweig wegen Anstiftung zur Untreue und zur Betriebsratsbegünstigung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte umgehend Revision eingelegt (Az.: 5 StR 521/08). Auch die Staatsanwaltschaft legte das Rechtsmittel ein. Der einst zu den mächtigsten Männern im Wolfsburger Konzern zählende Volkert hatte zehn Jahre lang von Ex-VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz Sonderzahlungen in Höhe von fast zwei Millionen Euro bekommen. Mit Volkert war auch der frühere VW-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer verurteilt worden; er hatte ein Jahr auf Bewährung erhalten. Auch Gebauer ging in Revision. Die VW-Affäre war im Juni 2005 ans Licht gekommen. Bei dem Skandal geht es um Schmiergelder und Vergnügungsreisen auf Firmenkosten, Bordellbesuche, teure Geschenke und Partys. Volkerts Anwalt Johann Schwenn hatte das Braunschweiger Urteil mit Blick auf die Verurteilung von Hartz als "krassen Fall von Zweiklassen- Strafjustiz" gebrandmarkt. Volkert und Hartz seien ungleich behandelt worden. Hartz war im Januar 2007 nach einem umstrittenen Deal mit der Justiz wegen Untreue zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 576.000 Euro verurteilt worden. Der BGH rechnet offensichtlich mit einem größeren Andrang in Leipzig. Die Verhandlung wurde eigens in den Großen Sitzungssaal des Bundesverwaltungsgericht verlegt. Medienvertreter mussten sich vorher für den Prozess anmelden. (dpa)
VW-Affäre: Revisionsverhandlung im Fall Volkert und Gebauer
Die ehemaligen VW-Funktionäre waren im Februar 2008 vom Landgericht Braunschweig verurteilt worden. Bei dem Skandal ging es um Schmiergelder und Vergnügungsreisen auf Firmenkosten, Bordellbesuche, teure Geschenke und Partys.