Nur mit einem leisen Surren rollen sie über Wege und Straßen, oft mit überraschend starker Beschleunigung. Fahrräder, Autos und inzwischen auch Motorroller mit Elektroantrieb finden zunehmend ihren Platz im Verkehr. Nach langer Vorbereitung darf in Kürze ein weiteres E-Fahrzeug offiziell auf die Straße: der altbekannte Tretroller in modernen Gewand mit Elektromotor und Akku, auch E-Scooter oder Kick-Scooter genannt. Eine entsprechende "Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr" komme "Ende 2018 oder spätestens Anfang 2019", wie eine Sprecherin des Verkehrsministeriums ankündigte.
Zwar sieht man die Elektro-Tretroller und ihre Fahrer schon länger durch Parks oder auf Radwegen herumflitzen. Ebenso wie Skateboards mit Elektromotor und querstehende Gefährte, Hoverboards genannt, mit zwei seitlichen Rädern. Erlaubt sind sie bisher alle nicht. Motorfahrzeuge, die schneller als sechs Kilometer pro Stunde fahren, brauchen in Deutschland für öffentliche Straßen eine Betriebserlaubnis sowie eine Versicherung. Beides fehlte.
So beschlagnahmte allein die Berliner Polizei allein in diesem Jahr bislang mehr als 60 der nicht erlaubten Elektrofahrzeuge. Das Fahren mit einem Kraftfahrzeug ohne Zulassung ist eine Ordnungswidrigkeit, die 70 Euro kostet. Die geplante Erlaubnis soll nun nur für die Elektro-Tretroller gelten. Die anderen kleinen Elektrofahrzeuge bleiben weiter verboten. Vorerst zumindest, wie es vom Ministerium heißt.
Die E-Roller dürfen künftig mit bis zu 20 Kilometern pro Stunde auf Fahrradwegen fahren. Gibt es keinen Radweg, müssen sie auf die Straße ausweichen. Gehwege sind tabu. Sie müssen ausgestattet sein mit einer "Lenk- oder Haltestange", "zwei voneinander unabhängigen Bremsen", "nach vorne und nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeigern" (Blinkern) und "einer helltönenden Glocke". So steht es in der mehr als 40 Seiten langen Verordnung, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Die kleinen Roller brauchen außerdem eine Versicherungsplakette, ähnlich wie Mofas und kleine Motorroller, Helme sind nicht vorgeschrieben. Der Fahrer muss aber mindestens 15 Jahre alt sein und einen Mofa-Führerschein oder eine andere Fahrerlaubnis besitzen.
Für die Privatnutzung oder zum Ausleihen
Genutzt werden die Roller vor allem für kürzere Wege, etwa von der Wohnung zur Bahn- oder Bushaltestelle oder vom Büro zum Einkaufen ein paar Straßen weiter. In amerikanischen Städten, aber auch in Moskau, Paris und Wien verbreiteten sich inzwischen Elektro-Tretroller zum Ausleihen. Ähnlich wie die Leih-Fahrräder, Car-Sharing-Autos und Elektro-Motorroller in deutschen Großstädten. Aber natürlich können auch Privatleute Roller kaufen, damit zum Bäcker fahren und sie zu Hause wieder aufladen.
Inzwischen häuft sich Kritik an den umfangreichen technischen Vorschriften. Der TÜV-Verband begrüßte die neue Regelung zwar grundsätzlich, monierte aber die geforderte Versicherungspflicht.
Rechtlich würden die E-Tretroller Kraftfahrzeugen gleichgestellt und wären deswegen im öffentlichen Personennahverkehr verboten. "Eine Mitnahme in Bussen, S-Bahnen, Straßenbahnen und Zügen sollte aber grundsätzlich möglich sein." Außerdem sollte auch das Fahren mit den E-Skateboards und Hoverboards gesetzlich geregelt werden.
Auch der Bundesverband eMobilität (BEM) hält die technischen Anforderungen für zu umfangreich. Und Sandra Hass vom ADAC Berlin-Brandenburg meint: "Wenn das Gerät wirklich 20 Kilo wiegen würde, wäre das ein Problem für den öffentlichen Personennahverkehr."
Firmen wie Lime, die mit ihren E-Tretrollern bisher vor allem in den USA vertreten sind, wollen das Geschäft auch in deutsche Städte wie Berlin bringen. Reservieren, Starten und Bezahlen läuft wie beim Car-Sharing über Smartphone-Apps. Die Firmen laden die Akkus wieder auf.
Die deutschen Kommunen müssten regeln, wer die abgestellten Leih-Roller im Blick behält. In den USA gab es Ärger, weil sie überall herumlagen und Wege blockierten. Auch von gestiegenen Unfallzahlen war die Rede. Wie sich die schnellen Tretroller auf holprigen und überfüllten deutschen Radwegen machen, muss sich im nächsten Frühling erst noch zeigen. Und auf eines weist die Polizei angesichts der beginnenden Weihnachtszeit hin: Für Kinder bleiben die Elektro-Tretroller weiterhin verboten. (dpa)
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