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Porsche-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafe für Härter

08.05.2013 06:36 Uhr
Holger Härter
Die Staatsanwaltschaft forsert im Kreditbetrugs-Prozess eine Freiheitsstrafe von einem Jahr für Holger Härter.
© Foto: Michael Latz/ddp

Die Anklagevertreter sehen es als erwiesen an, dass der Liquiditätsbedarf zur Übernahme von VW in einem Kreditantrag höher gewesen sei, als von den Managern angegeben. Die Strafe soll zur Bewährung ausgesetzt werden.

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Die Staatsanwaltschaft hat im Kreditbetrugs-Prozess eine Freiheitsstrafe von einem Jahr für den ehemaligen Porsche-Finanzchef Holger Härter gefordert. Dass die Bank keinen Schaden genommen habe, könne nicht strafmildernd ausgelegt werden, sagte Oberstaatsanwalt Hans Richter am Dienstag in seinem Plädoyer. Es sei unbestritten, dass der Liquiditätsbedarf zur Übernahme von VW in einem Kreditantrag höher gewesen sei, als von den Managern angegeben, so die Vertreter der Anklage. Die Angaben seien für die Kreditentscheidung erheblich gewesen.

Härters Strafe soll zur Bewährung ausgesetzt werden, zudem forderte die Staatsanwaltschaft die Zahlung von einer Million Euro. Für den zweiten Angeklagten, einen Porsche-Finanzmanager, forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe. Härter soll 2009 die französische Bank BNP Paribas in einem Kreditantrag bei der Übernahmeschlacht um VW falsch informiert haben. Die Übernahmepläne scheiterten damals an Geldproblemen. Das Verfahren wird am 17. Mai fortgesetzt. (dpa)

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