Die Porsche Holding hat einen weiteren Etappensieg bei ihren Rechtsstreitigkeiten in den USA errungen. Noch einmal zwölf Kläger haben ihre Berufung vor einem US-Bundesgericht zurückgezogen, wie das Unternehmen am Dienstag mitteilte. Bereits Anfang März hatten mehrere Kläger ihre Ansprüche zurückgenommen. Nun bleiben nur noch acht Kläger übrig.
Damit wächst die Wahrscheinlichkeit, dass Porsche alle Streitigkeiten um die VW-Übernahmeschlacht in Deutschland austragen kann. Die zwölf Kläger, die nun zurückgezogen haben, können immer noch Klage in Braunschweig einreichen, sagte ein Sprecher. Bislang hätten sie von dieser Möglichkeit noch nicht Gebrauch gemacht.
Diese zwölf Kläger, die nun ihre Berufung zurückgenommen haben, hatten ursprünglich auch vor dem New York State Supreme Court gegen die Porsche SE geklagt. In diesem Verfahren hatte die Porsche SE bereits Ende Dezember einen Teilerfolg gegen Hedgefonds errungen.
Welches Gericht ist zuständig?
Dabei ging es um die Frage, ob Gerichte in den USA oder in Deutschland zuständig sind. Der New York State Supreme Court hatte damals entschieden, dass New York nicht der richtige Gerichtsstand für die Beurteilung der Ansprüche der Hedgefonds sei. Vom Tisch sind die Forderungen nicht.
Denn die Fonds können immer noch vor dem Landgericht Braunschweig klagen, wo bereits mehrere Verfahren anhängig sind. Die Porsche SE bekräftigte erneut, dass sie die Klagen weiterhin für unzulässig und unbegründet hält. Die Investoren fühlen sich im Übernahme-Poker mit VW rückblickend falsch informiert und fordern nun Schadenersatz.
Vor dem US-Bundesgericht hatten ursprünglich insgesamt 46 Hedgefonds Schadensersatzklagen gegen die Porsche SE und zum Teil auch gegen ehemalige Vorstandsmitglieder der Porsche SE erhoben und einen Schaden von insgesamt mehr als 2,5 Milliarden Dollar. Sie waren in erster Instanz abgewiesen worden. 32 Kläger hatten darauf Berufung eingelegt, davon sind jetzt noch acht übrig. (dpa)