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Nutzung von Daten: EU-Kommission stellt neues Gesetz vor

24.02.2022 10:10 Uhr | Lesezeit: 4 min
Das von der EU-Kommission vorgestellte Datengesetz kann den Zugang und die faire Nutzung von Daten zwischen Unternehmen erleichtern.  
© Foto: stock.adobe.com/sdecoret

Vom Sprachassistenten bis zur Industriemaschine fallen heutzutage viele Daten an. Aber wer darf diese Daten wofür nutzen? Die EU-Kommission sieht riesiges Potenzial. Profitieren sollen vor allem Verbraucher, aber auch Unternehmen.

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Für mehr Innovation und Wettbewerb in der EU soll das Potenzial industrieller Daten besser genutzt werden. Dazu stellte die EU-Kommission am Mittwoch ein neues Datengesetz (Data Act) vor, das den fairen Zugang zu Daten, die bei der Nutzung vernetzter Geräte entstehen, regeln soll. Bislang bleiben nach Angaben der Brüsseler Behörde 80 Prozent der industriellen Daten in der EU ungenutzt. Sie erwartet, dass die neuen Regeln bis 2028 für einen Zuwachs des EU-Bruttoinlandsprodukts von 270 Milliarden Euro sorgen. Zunächst einmal müssen die EU-Staaten und das Europaparlament jedoch über das Datengesetz verhandeln und eine gemeinsame Linie finden.

Das Gesetz, das mehreren anderen Digital-Initiativen der EU-Kommission folgt, soll nach Angaben der Behörde rechtliche, wirtschaftliche und technische Probleme beim Zugang der Daten klären.

TÜV-Verband begrüßt Ansatz

"Der Data Act zielt darauf ab, den Datenaustausch, den Zugang und die faire Nutzung von Daten zwischen Unternehmen zu erleichtern. Damit bietet er Unternehmen eine wichtige Orientierungshilfe für die Nutzung von Daten im B2B-Bereich. Der TÜV-Verband unterstützt dieses Ziel und begrüßt den horizontalen Ansatz der EU-Kommission", so die Reaktion des TÜV-Verbands.

Im Mobilitätsbereich bestehe allerdings noch Nachbesserungsbedarf. "Im Mobilitätssektor greift der Data Act vor allem beim Austausch von Fahrzeugdaten zu kurz. Bisher ist nicht geregelt, wie öffentliche Stellen oder Prüforganisationen Zugang zu Fahrzeugdaten erhalten können, um ihre hoheitlichen Aufgaben für die Verkehrssicherheit sowie den Umwelt- und Klimaschutz wahrnehmen zu können. Entsprechende Regelungen müssen jetzt zügig in den sektorspezifischen Rechtsvorschriften für die Typgenehmigung von Fahrzeugen in der EU verankert werden", forderte Richard Goebelt, Bereichsleiter Fahrzeug und Mobilität beim TÜV-Verband.

Für Betriebe sind dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag zufolge bei der stärkeren Nutzung von Daten vor allem rechtliche Unsicherheiten das größte Problem. "Vor allem kleinere und mittlere Unternehmen werden überproportional stark belastet", sagte Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben am Mittwoch. Vereinfachte Vorschriften oder Ausnahmeregelungen seien dringend erforderlich.

Unklar ist, wer was mit Daten tun darf 

Bislang ist nach Angaben der EU-Kommission häufig unklar, wer was mit den Daten tun dürfe, die etwa bei der Nutzung einer vernetzten Spül- oder Industriemaschine entstehen. In vielen Fällen sähen Verträge auch vor, dass alle Daten nur vom Hersteller genutzt werden dürfen. Der Data Act soll Verbraucherinnen und Verbrauchern, aber auch Unternehmen mehr Kontrolle geben.

Die EU-Kommission nannte das Beispiel eines Autobesitzers, der künftig entscheiden können soll, Daten mit seiner Versicherung zu teilen. Datensets vieler Nutzer könnten demnach auch zur Entwicklung neuer digitaler Dienste beitragen. Verbraucher könnten zudem davon profitieren, dass Reparaturen oder Ersatzteile durch neue Anbieter besser und günstiger werden. Auch Fabriken, landwirtschaftliche Betriebe und Bauunternehmen könnten einen Nutzen daraus ziehen. Die EU-Kommission sagt durch die Echtzeit-Analyse von Daten Einsparungen von zehn bis 20 Prozent im Verkehrs-, Gebäude- und Industriesektor bis 2025 voraus.

Kleine und mittlere Unternehmen sollen dem Vorschlag zufolge vor unfairen Verträgen der Geräte-Hersteller geschützt werden. Zugleich soll verhindert werden, dass die Daten auf eine Weise genutzt werden, die das Geschäft der Hersteller beeinträchtigen.

In Ausnahmefällen wie einer Gesundheitskrise oder einem Waldbrand sollen auch öffentliche Behörden vom neuen Datengesetz profitieren. Unternehmen in Besitz von Daten wären dann verpflichtet, die Daten bereitzustellen. Nutzerinnen und Nutzer von Cloud-Diensten sollen mit ihren Daten zudem einfacher zu anderen Diensten wechseln können.

Vorschläge würden "Spielregeln" verändern

Die Auswirkungen der Kommissionsvorschläge dürften groß sein. Sie würden "die Spielregeln der Data Economy grundlegend" verändern, sagte etwa David Bomhard, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Noerr und Experte für künstliche Intelligenz und Datenökonomie. Er spricht von "erheblichen Auswirkungen auf die Kommerzialisierbarkeit von Daten und die Gestaltung von Datenlizenzverträgen".

Zugleich müssen sich die Hersteller smarter Produkte auf zahlreiche technische und rechtliche Herausforderungen einstellen, wie Michael Kraus, Rechtsanwalt für Informationstechnologierecht bei der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland, sagte. «Sie müssen ihre Produkte und Services so gestalten, dass sie technisch den Zugang zu den Daten ermöglichen. Rechtlich treffen sie unter anderem Transparenz- und Informationspflichten.» Entsprechend traf der Vorschlag auf Ablehnung des Verbands der Automobilindustrie. «Der Data Act droht, zum Hemmschuh für die Industrie in Europa zu werden und sie in ihrer globalen Wettbewerbsfähigkeit massiv einzuschränken», warnte Präsidentin Hildegard Müller. Europa solle «auf marktgetriebene Innovationen und freiwillige Kooperationen und Plattformen setzen».

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