Ab sofort fördert der Staat akustischer Warnsysteme für Elektroautos pauschal mit 100 Euro. Das sogenannte Acoustic Vehicle Alerting Systems (AVAS) muss zum Zeitpunkt des Neuwagenkaufs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt eingebaut worden sein. Die Förderung läuft im Rahmen des nun bis Ende 2020 verlängerten Umweltbonus und wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle durchgeführt.
Das akustische Warnsystem für E- und Hybridautos soll alle Fußgänger, vor allem aber sehbehinderte Menschen und Kinder, vor Unfällen mit den geräuscharm fahrenden E-Autos schützen. Einige Hersteller bieten bereits heute AVAS-Systeme als Ausstattungsoption für ihre Neuwagen an, Pflicht ist es aber aktuell nur für neue Fahrzeug-Typen. Erst ab 2021 müssen alle neu zugelassenen Modelle über eine akustische Warnfunktion verfügen. Eine Nachrüstung bei Bestandsfahrzeugen ist nicht vorgesehen.
Die künstlichen Fahrgeräusche müssen bei Geschwindigkeiten unterhalb von 20 km/h sowie beim Rückwärtsfahren aktiviert sein, bei höherem Tempo machen Wind- und Abrollgeräusche das E-Auto hörbar. Für den Klang des Warntons gibt es diverse Vorgaben zu Hörbarkeit und Identifizierbarkeit, innerhalb derer sind die Hersteller aber in der Gestaltung frei. (SP-X)
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