Suzuki stellt seinen deutschen Händlern heute die neuen Händlerverträge zu. Das teilte Deutschland-Vertriebschef Thomas Wysocki am Montag auf Anfrage von AUTOHAUS Online mit. Der Versand der Serviceverträge werde sich noch etwas verzögern, sie würden erst in der nächsten Woche übermittelt, so Wysocki. Bereits im Oktober hatte der Importeur seinen Partnern die fast fertig gestellten Verträge vorab als Pdf-Datei übermittelt.
Händlerverbandssprecher Sascha Spindler zeigte sich mit dem nun endgültigen Verhandlungsergebnis zufrieden: "Wir haben eine guten Vertrag, der uns in die Lage versetzt auch weiterhin mit Suzuki Geld zu verdienen."
Die neuen Konditionen und Standards werden bereits am 1. Januar 2011 in Kraft treten. Damit wird sich die Grundmarge erhöhen. Der Händler schließt außerdem zukünftig mit Suzuki eine Jahresvorausplanung ab, nach der er dann das ganze Jahr hindurch bonifiziert wird. Früher musste sich der Händler erst für höhere Boni qualifizieren. Neu ist auch, dass Suzuki nun eine Grundausstattung bei der Innen-CI fordert, die aus drei Elementen besteht. Das gab es bisher nicht.
Rechtliche Regelungen ab Juni 2013 neu
Bis Ende Mai 2013 gilt aber noch der alte Händlervertrag, was die rechtlichen Dinge angeht. Am 1. Juni 2013 - mit Auslaufen der bis dahin verlängerten Kfz-GVO - treten dann die rechtlichen Regelungen des jetzt neu übersandten Vertrages in Kraft, der eine Mischform zwischen selektivem und exklusivem Vertrieb vorsieht. Laut Wysocki ist diese Änderung nötig geworden, weil der Importeur nicht verhindern kann, dass ein anderer Vertriebspartner per Internet in das Gebiet des Händlers verkauft. Suzuki hatte bisher ein exklusives Vertriebssystem, dass dem Händler Gebietsschutz sichern sollte. (dp)