Bis vor Erscheinen des Evaluierungsberichts im Mai ging der Kfz-Gewerbeverband ZDK noch davon aus, dass die Verbände der Importeure (VDIK) und Hersteller (VDA) an seiner Seite stehen im Kampf um die Beibehaltung der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO). Jetzt bröckelt die Phalanx. Die Hersteller und Importeure wollen die Möglichkeiten, die ihnen durch den Wegfall der Kfz-GVO eröffnet würden (u.a. Beschränkung des Mehrmarkenvertriebs, kürzere Kündigungsfristen, Wegfall des Begründungszwangs) zumindest als Verhandlungsmasse nutzen. Deshalb gaben sie in den vergangenen Wochen sowohl bei der EU-Kommission als auch beim deutschen Wirtschaftsministerium Stellungnahmen ab. Tenor: Sie könnten auch mit einer Schirm-GVO gut leben. Beim VDIK heißt es: "Wir haben den Evaluierungsbericht der Kommission im Grundsatz zur Kenntnis genommen und sind mit der Kommission der Auffassung, dass Kfz-Vertrieb und -Kundendienst künftig auch auf Basis der allgemeinen Schirm-GVO heutiger Prägung erfolgen kann." Ein Sprecher geht noch weiter: "Forderungen anderer Verbände nach einer eigenständigen Kfz-GVO werden seitens des VDIK nicht unterstützt, zumal wir uns auch in der Vergangenheit stets gegen die Regelung zivilrechtlicher Fragen in der kartellrechtlichen Gruppenfreistellungsverordnung ausgesprochen und insofern bereits vor Inkrafttreten der heutigen Kfz-GVO Kritik an deren Konzeption und an vielen der darin enthaltenen zivilrechtlichen Bestimmungen geübt haben." Verzicht auf Kündigungsfrist Auch der VDA teilte in seiner Stellungnahme "die Auffassung der Kommission, dass auf die zivilrechtlichen Detailregelungen des Art. 3 der Kfz-GVO verzichtet werden kann." Gemeint sind u.a. der Zwang zur Kündigungsbegründung und die zweijährige Kündigungsfrist. Der VDA erwartet, "wenn die Kfz-GVO durch eine allgemeine Regelung ersetzt werden würde, keine grundlegenden Strukturveränderungen zulasten des Kfz-Handels". Soweit danach die Kommission den Kfz-Vertrieb der neuen Vertikal-GVO unterordnen möchte, ist dies für den VDA "eine realistische Alternative gerade im Hinblick auf legislative Vereinfachung und Beibehaltung der gegenwärtigen Wettbewerbsverhältnisse". Der Spagat zu den Interessen der Zulieferer, die auch vom VDA vertreten werden und in Bezug auf die Kfz-GVO eher für eine Verlängerung sind, gelingt dem Verband durch die Formulierung: "Der VDA geht davon aus, dass die in den vergangenen Jahren verfolgte wettbewerbspolitische Zielsetzung der Kfz-GVO zum Markt für Ersatzteile beibehalten wird." (dp) Ein ausführlicher Bericht folgt in AUTOHAUS 18. Die ZDK-Stellungnahme im Wortlaut können Sie unten in der Downloadbox abrufen. Alle aktuellen Ereignisse und Diskussionen zur Zukunft der Kfz-GVO haben wir für Sie in unserem Dossier zusammengefasst.
- ZDK-Gesamtstellungnahme GVO (220.9 KB, PDF)
Wolfgang Stern, BDS Vizepräsident