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Gericht: Karmann darf weiter auf Steuermillionen hoffen

08.08.2012 05:56 Uhr
Karmann
Karmann-Steuermillionen: Wann und wie viel Geld tatsächlich fließen wird, ist noch offen
© Foto: Clemens Bilan/ ddp

Die Besitzgesellschaft des Cabriobauers hatte die Steuerrückzahlungen erhalten – zugestanden hätten sie nach Ansicht des Oberlandesgerichts Oldenburg aber der insolventen Betriebsgesellschaft.

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Dem insolventen Cabriobauer Karmann stehen Steuerrückzahlungen in Millionenhöhe zu. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) in Oldenburg am Dienstag in einem Berufungsverfahren entschieden. Die Besitzgesellschaft des Osnabrücker Traditionsunternehmens hatten die Steuerrückzahlungen erhalten, zugestanden hätten sie nach Ansicht des Gerichts aber der Betriebsgesellschaft. Deswegen muss die Besitzgesellschaft nun rund 163 Millionen Euro plus Zinsen an die insolvente Betriebsgesellschaft zahlen. Doch wann und wie viel Geld tatsächlich fließen wird, ist noch offen.

Nach dem Urteil dürften die Eigentümer die Summe gegen möglicherweise noch ausstehende Forderungen des Finanzamtes nach Umsatzsteuern der Betriebsgesellschaft aufrechnen, sagte eine Gerichtssprecherin. Ob die eine Gesellschaft für die Steuerschulden der anderen aufkommen müsse, stehe aber noch nicht fest.

Mit dem Urteil hat Insolvenzverwalter Ottmar Hermann zum zweiten Mal vor Gericht Recht bekommen. Er hatte die nicht insolvente Besitzgesellschaft verklagt, an die die Rückzahlungen aus den Jahren 2006 bis 2009 geflossen waren. Die Steuern für das Gesamtunternehmen hatte jedoch nach einem 1949 geschlossenen Vertrag jahrzehntelang die Betriebsgesellschaft entrichtet. Nach Ansicht des Insolvenzverwalters hat diese deshalb Anspruch auf die Steuermillionen. Diese Auffassung bestätigten jetzt die Oldenburger Richter.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ein Sprecher des Insolvenzverwalters bewertete es aber grundsätzlich als Erfolg. Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliege, werde man über eine mögliche Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden (Az: 12 U 129/11). (dpa)

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