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Zivilklage: Karmann-Insolvenzverwalter will Steuern zurück

22.08.2011 09:22 Uhr
Karmann
Der Streit um Geld zwischen dem Insolvenzverwalter von Karmann und den früheren Eigentümern beschäftigt die Justiz.
© Foto: Clemens Bilan/ ddp

Otto Hermann fordert von den früheren Eigentümern Umsatzsteuern in Höhe von 166 Millionen Euro zurück, die die Betriebsgesellschaft jahrzehntelang auch für die solvente Besitzgesellschaft gezahlt hatte.

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Der Streit um Geld zwischen dem Insolvenzverwalter des Cabriobauers Karmann und den früheren Karmann-Eigentümern beschäftigt die Justiz. Insolvenzverwalter Ottmar Hermann verlangt 166 Millionen Euro Steuern von der nicht insolventen Karmann-Besitzgesellschaft zurück, teilte das Landgericht Osnabrück am Montag mit. Dort beschäftigt sich die 1. Zivilkammer von diesem Mittwoch an mit der Forderung. Sollte sich Hermann durchsetzen, würde das einen warmen Geldregen für die Gläubiger bedeuten.

Hintergrund des Streits ist die Unternehmenskonstruktion von Karmann. Nach Mitteilung des Gerichts wurde das Familienunternehmen 1949 in eine Besitz- und eine Betriebsgesellschaft aufgespalten. Die Betriebsgesellschaft produzierte beispielsweise Autos wie den Karmann Ghia, das Käfer- oder das Golf-Cabrio. Betriebsgelände, Werkshallen oder der Maschinenpark gehörten jedoch der Besitzgesellschaft, hinter der die Karmann-Eigentümerfamilien stehen. Für die Überlassung zahlte die Betriebsgesellschaft auch die Steuern des gesamten Unternehmens an das Finanzamt.

Nach Änderungen in der Rechtsprechung fordert Hermann nun die für die Besitzgesellschaft gezahlten Umsatzsteuern für die Zeit von 2006 bis 2009 vom Schwesterunternehmen zurück. Im März 2010 schlossen Insolvenzverwalter und die Karmann-Eigentümer einen Vergleich. Laut Gericht ist zwischen Insolvenzverwalter und den Karmann-Eigentümern jedoch strittig, ob damit auch die Frage der Steuerzahlungen geklärt ist.

Unter Hinweis auf das laufende Gerichtsverfahren wollte sich ein Sprecher von Hermann nicht zu Details des Streits äußern. Ein Sprecher der Eigentümerfamilien war zunächst nicht zu erreichen. (dpa)

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