Wie der Renault-Verwaltungsrat am Mittwoch in Boulogne-Billancourt bei Paris berichtete, werde der inhaftierte Automanager Carlos Ghosn keine Zahlung im Gegenwert von zwei Jahresgehältern mit festen und variablen Bestandteilen erhalten. Hintergrund der potenziellen Entschädigung ist eine sogenannte Konkurrenzklausel - laut Nachrichtenagentur AFP verbietet sie Ghosn, in einem Zeitraum von zwei Jahren für ein Konkurrenzunternehmen zu arbeiten. Der mögliche Betrag wurde auch auf Anfrage nicht genannt. Laut einem früheren Renault-Dokument kam Ghosn allein 2017 auf eine Vergütung von rund 2,7 Millionen Euro.
Wie das Topgremium des französischen Herstellers weiter mitteilte, verliert Ghosn auch das Recht, ihm in den vergangenen Jahren zugebilligte Aktien endgültig zu erwerben. Grund dafür sei, dass der Ende Januar zurückgetretene Manager nicht bei Renault anwesend sei. Welche finanziellen Vorteile diese Aktienkäufe für Ghosn gehabt hätten, blieb offen.
Wie es ergänzend aus dem Unternehmen hieß, sei das Thema der Bezahlung von Ghosn nicht erledigt. So werde der Verwaltungsrat am 15. März über die Entlohnung für das zurückliegende Jahr beraten.
Ghosn-Anwälte hören auf
Wie am Mittwoch außerdem bekannt wurde, treten die Anwälte von Carlos Ghosn, Motonari Otsuru und Masato Oshikubo, zurück. Ob sie von sich aus ihre Aufgaben niederlegten oder von Ghosn entlassen worden waren, blieb unklar. Ghosn war vor drei Monaten in Tokio wegen Verstoßes gegen Börsenauflagen festgenommen und angeklagt worden. Zudem soll der 64-Jährige laut Staatsanwaltschaft private Investitionsverluste auf den Nissan-Konzern übertragen haben.
Vor Gericht hatte der Top-Manager seine Unschuld beteuert und vermutete einen Komplott gegen ihn. Sein bisheriger Anwalt Otsuru hatte kürzlich erklärt, es könnten noch Monate vergehen, bis es zu einem Prozess gegen Ghosn kommt. Er hatte mehrmals den Antrag auf Freilassung gegen Kaution gestellt, was das Gericht jedoch ablehnte.
Ghosn ist Architekt der Autoallianz aus Renault sowie den japanischen Herstellern Nissan und Mitsubishi. Die Japaner hatten ihn kurz nach der Verhaftung gefeuert. Auch bei Renault ist Ghosn nicht mehr länger der Chef, er trat kürzlich zurück. Der französische Konzern prüft nun ebenfalls Vorwürfe gegen Ghosn. Auch die Justiz wurde eingeschaltet. Ghosn soll zum "persönlichen Vorteil" von einem Sponsoring-Vertrag profitiert haben - es geht dabei um die Summe von 50.000 Euro. (dpa)