Dr. Christoph Konrad, GVO-Berichterstatter des Europäischen Parlaments, befürwortet die Novellierung des Automobilvertriebs in Europa. "Durch die erzielte Verlängerung einer Übergangsfrist bei der Niederlassungsfreiheit für Autohändler um zwei Jahre auf Oktober 2005 konnten wir einen Erfolg bei der Kommission erzielen", sagte Konrad. Die vom Strukturwandel im Automobilhandel stark betroffenen Händler hätten jetzt Spielraum, sich auf die Liberalisierung einzustellen. Positiv bewertete der Berichterstatter, dass das Parlament im neuen Regelwerk einen verbesserten Kündigungsschutz für die Händler ebenso durchsetzen konnte wie die Pflicht der Hersteller, objektive Kündigungsgründe anzugeben sowie die generelle Wahlfreiheit zwischen Mehrmarken- und Exklusivvertrieb offenzulassen. Der freigegebene Zugang zu technischen Informationen eröffne dem Mittelstand neue Perspektiven als markenunabhänige Dienstleister. Kritik übte Konrad an der Bundesregierung: Alle von der EU-Kommission noch vorgenommenen Änderungen an ihrem ursprünglichen Vorschlag für die GVO-Novelle seien ausschließlich auf Bemühnungen des Parlaments und nicht der Nationalstaaten zurückzuführen. (pg)
Europaparlament sieht seine Politik bestätigt
GVO-Berichterstatter Konrad: "Verlängerte Übergangsfrist bei der Niederlassungsfreiheit ist ein Erfolg"