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EU-Kommission: Kartellverdacht bei BMW, Daimler und VW

18.09.2018 10:21 Uhr
EU-Kommission: Kartellverdacht bei BMW, Daimler und VW
Der Verdacht: Absprachen unter den Autobauern VW, Audi, Porsche, BMW und Daimler.
© Foto: picture alliance/Ulrich Baumgarten

Auf den Tag genau vor drei Jahren wurde die Manipulation von Abgaswerten bei Volkswagen öffentlich - und rührte die Branche auf. Nun droht neues Ungemach aus Brüssel: Die EU-Kommission ermittelt nun offiziell gegen BMW, Daimler und VW.

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Genau drei Jahre nach Beginn der Abgasaffäre bei Volkswagen droht den großen deutschen Autobauern neuer Ärger: Wegen des Verdachts wettbewerbswidriger Absprachen leitete die zuständige EU-Kommission am Dienstag ein offizielles Kartellverfahren gegen Daimler, BMW und VW ein. Es könnte im schlimmsten Fall zu Geldbußen in Milliardenhöhen führen.

"Die Kommission will eingehender untersuchen, ob BMW, Daimler und VW vereinbart haben, bei der Entwicklung und Einführung wichtiger Technologien zur Verringerung der Schadstoffemissionen von Benzin- und Diesel-Pkw nicht miteinander zu konkurrieren", kündigte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Dienstag an.

Konkret sollen sich die Autobauer bei der Einführung von SCR-Katalysatoren für Dieselmotoren und bei Feinstaub-Partikelfiltern für Benzinmotoren abgesprochen haben. "Falls dieser Verdacht zutreffen sollte, hätten die Hersteller den Verbrauchern die Möglichkeit vorenthalten, umweltfreundlichere Autos zu kaufen, obwohl die entsprechenden Technologien zur Verfügung standen", so die EU-Kommissarin. Noch ist der Ausgang des Verfahrens völlig offen. Eine direkte Verbindung zum Abgasskandal und den Manipulationen bei Dieselautos gebe es aber nach dem derzeitigen Stand der Untersuchungen nicht, stellte ein Sprecher der EU-Kommission klar.

EU leitet formelles Verfahren ein

Die Brüsseler Wettbewerbsbehörde hatte bereits im Oktober 2017 Voruntersuchungen bei den Autobauern begonnen und hatte bei den Herstellern Unterlagen gesichtet. Nun leitet sie ein formelles Verfahren ein. Das trifft die Autobauer zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Die Branche steht bereits wegen der VW-Abgasaffäre und zu hoher Diesel-Emissionen unter Druck. Staatsanwälte ermitteln bei Volkswagen und Daimler, auch US-Behörden wurden aufgeschreckt. Immer noch ist unklar, ob die Hersteller nach Software-Updates auch die Kosten für teure Hardware-Umrüstungen tragen müssen. Bei den nun in Rede stehenden Kartellverstößen könnten ihnen zusätzlich Milliardenstrafen drohen.

Daimler und Volkswagen hatten deshalb vorsorglich Selbstanzeige erstattet. Wessen Antrag zuerst eingereicht wurde und wer damit zum Zuge kommen wird, ist bislang nicht klar. Der Kronzeuge in Kartellverfahren darf in der Regel auf den größten Nachlass bei Strafzahlungen bis hin zur kompletten Verschonung hoffen. Zu Einzelheiten wollten sich die Hersteller am Dienstag denn auch nicht äußern. Sie kündigten lediglich an, weiter mit den Behörden zusammenzuarbeiten.

Der "Spiegel" hatte im Juli 2017 über ein seit mehr als 20 Jahren bestehendes Kartell deutscher Autobauer berichtet. Vertreter von Volkswagen, BMW und Daimler sowie den VW-Töchtern Audi und Porsche hätten sich in einem sogenannten Fünferkreis über Fahrzeuge, Kosten, Zulieferer und auch die Reinigung von Diesel-Abgasen abgesprochen. Mehr als 200 Mitarbeiter der Unternehmen sollen sich seit den 1990er Jahren in geheimen Arbeitskreisen abgestimmt und auf diese Weise den Wettbewerb außer Kraft gesetzt haben. Es soll um alle Details der Autoentwicklung gegangen sein.

Ermittlungen beziehen sich nur auf das Thema "Emissionen" 

Die förmlichen Ermittlungen der EU-Kommission beziehen sich nun aber lediglich auf das Thema Emissionen. Preisabsprachen sind ebenso wenig Teil des Verfahrens wie andere Themen des "Fünferkreises". In dem Zirkel wurden der Kommission zufolge etwa Detailfragen erörtert wie die Höchstgeschwindigkeiten von Tempomaten oder Öffnungsmechanismen von Cabrio-Dächern. "Zum jetzigen Zeitpunkt liegen der Kommission keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass diese Gespräche des 'Fünferkreises' als wettbewerbswidriges Verhalten einzustufen wären, das einer weiteren Prüfung bedürfte", hieß es in Brüssel. Technische Zusammenarbeit ist unter bestimmten Umständen in der EU zulässig - wenn sie Verbesserungen an den Produkten bringt. (dpa)

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