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Dieselskandal: SdK will Diesel-Schadenersatzvereinbarung bei VW anfechten

27.08.2021 14:02 Uhr | Lesezeit: 4 min
Dieselskandal: SdK will Diesel-Schadenersatzvereinbarung bei VW anfechten
Der Aufsichtsrat von Volkswagen hatte im Juni nach jahrelanger juristischer Prüfung einen Vergleich mit den Anwälten und Versicherern der früheren Topmanager zum Dieselskandal geschlossen.
© Foto: Jürgen Fälchle/stock.adobe.com

Im Dieselskandal bei Volkswagen geht die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) gerichtlich gegen die Schadenersatzvereinbarungen mit Ex-Chef Martin Winterkorn und weiteren Topmanagern vor. Dazu hat die SdK nach eigenen Angaben vom Freitag beim Landgericht Hannover eine Anfechtungsklage gegen entsprechende Beschlüsse der VW-Hauptversammlung vom 22. Juli eingereicht.

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"Der genaue Schaden ist noch gar nicht absehbar", argumentieren die Aktionärsvertreter in einer Mitteilung. "Trotzdem sollen die Ersatzansprüche bereits jetzt abschließend geregelt werden." Ein Volkswagen-Sprecher entgegnete in Wolfsburg, die von der SdK genannten Anfechtungsgründe "entbehren jeder Grundlage".

Der Aufsichtsrat von Volkswagen hatte im Juni nach jahrelanger juristischer Prüfung einen Vergleich mit den Anwälten und Versicherern der früheren Topmanager zum Dieselskandal geschlossen.

Im Fokus vor allem: die Mitverantwortung von Ex-Chef Winterkorn. Er zahlt 11,2 Millionen, die Gesamtsumme beträgt fast 288 Millionen Euro. Sie enthält auch Ansprüche an Ex-Audi-Chef Rupert Stadler sowie die Ex-Porsche- und -Audi-Manager Wolfgang Hatz und Stefan Knirsch.

Mehr als 32 Milliarden Euro gekostet

Diese Vereinbarungen waren dann von der VW-Hauptversammlung abgesegnet worden. Die SdK verweist darauf, dass der seit 2015 laufende Dieselskandal Volkswagen bereits mehr als 32 Milliarden Euro gekostet habe. Damals waren Abgas-Manipulationen an Millionen Autos bekannt geworden.

Aus Sicht der SdK ist der Sachverhalt immer noch nicht abschließend ermittelt. Außerdem sei noch nicht absehbar, "welche weiteren Sanktionen z.B. in den USA auf den Volkswagen-Konzern und ihre früheren Organmitglieder zukommen".

Hauptversammlungsbeschlüsse können nach dem Aktiengesetz in besonderen Fällen angefochten oder für nichtig erklärt werden. "Volkswagen ist überzeugt, dass sämtliche Beschlüsse der diesjährigen Hauptversammlung - die jeweils mit mehr als 99 Prozent der Stimmen beschlossen wurden - wirksam sind", teilte der Sprecher mit. Die Klage liege seit Donnerstagabend vor, man werde sie "nunmehr im Einzelnen prüfen".

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