Der Chefjurist von Volkswagen hat den Dieselkunden in der Musterklage ein faires Entschädigungsangebot zugesichert. Zu entsprechenden Forderungen von Verbraucherschützern sagte VW-Justiziar Manfred Döss der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag: "Ich teile die Einschätzung, dass die Abwicklung des Vergleichs transparent gestaltet und unabhängig kontrolliert werden muss." Dies hatte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, verlangt, nachdem die Verhandlungen mit VW über eine außergerichtliche Lösung im Streit um Entschädigungen für Dieselbesitzer am vergangenen Freitag überraschend gescheitert waren.
Döss betonte: "Wir wollen schließlich, dass der Kunde das Angebot annimmt, wenn er für sich selbst entschieden hat, dass es das Richtige für ihn ist." Das System zur Abwicklung soll ab Ende März stehen. "Wir werden eine IT-Lösung einrichten, bei der der Kunde Kerndaten wie Fahrzeug-Identifikationsnummer und weitere Angaben aus den Zulassungspapieren eingeben kann. Dann wird er ein auf seine persönliche Situation zugeschnittenes Angebot bekommen", so Döss.
Die Berechnung der Summe soll nach dem Kaufdatum des Autos zwischen 2008 und 2015 sowie nach insgesamt neun verschiedenen Fahrzeugklassen mit dem fraglichen Dieselmotor gestaffelt werden. VW will eine Gesamtsumme von bis zu 830 Millionen Euro bereitstellen. Je nach Einzelfall sollen die Kunden zwischen 1.350 und 6.257 Euro erhalten.
Theoretisch sind höhere Entschädigungen möglich
"Wie viel Geld es für welches Fahrzeug gibt, werden wir den Verbrauchern natürlich offenlegen", erklärte Döss. "Dann kann der Kunde entscheiden, ob er das Angebot für die Einmalzahlung annimmt oder wartet, bis das Verfahren der Musterfeststellungsklage eines Tages abgeschlossen ist und er anschließend seine Einzelklage mit ungewissem Ausgang durchführt." Die Musterklage geht parallel weiter. Theoretisch könnten Dieselfahrer, die das VW-Angebot nicht annehmen, so auch höhere Entschädigungen bekommen. Das ist jedoch ungewiss.
Die Verbraucherschützer wollten das Angebot von VW wegen fehlender Details zunächst nicht bewerten: "Da jeder Fall individuell ist, wird sich auch keine pauschale Empfehlung geben lassen." Verbraucher sollten das Angebot in jedem Fall sorgfältig prüfen und ihre Möglichkeiten abwägen. Bisherige Vergleiche hätten im Schnitt Entschädigungssummen von etwa 15 Prozent des Kaufpreises gebracht.
"Es kommt aber immer auf das Gesamtpaket an", betonte der Verband. Dabei gehe es auch darum, welche Rechte wann abgetreten würden. Eine Generalverzichtserklärung, die auch künftige Ansprüche beinhalte, sei problematisch. Die Verbraucherschützer forderten VW zudem auf, fair mit den Dieselfahrern umzugehen und ihnen etwa eine ausreichende Bedenkzeit zur Prüfung des Angebots einzuräumen.
Streit führte zum Abbruch der Gespräche
VW und vzbv waren in einen heftigen Streit darüber geraten, wer für den Abbruch ihrer Gespräche verantwortlich war. Müller schlug zudem vor, der Konzern solle sein Angebot nun auch auf Kunden außerhalb des Musterverfahrens ausweiten. Döss stellte dazu klar: "Erst einmal geht es bei diesem Vergleich darum, schnell und unkompliziert Frieden mit den etwa 440.000 Kunden aus der Musterfeststellungsklage zu machen."
Das Verfahren sei nicht mit anderen vergleichbar. "Hier geht es auch um die Frage: Wie wirkt sich das auf die Funktionsfähigkeit der Justiz aus?", sagte Döss. "Selbst nach einer zeitnahen Entscheidung des OLG Braunschweig und Bundesgerichtshofs könnten Hunderttausende Kunden gleichzeitig an die 115 Landgerichte strömen, um behauptete Ansprüche geltend zu machen. Dort liegen bereits 63.000 Einzelklagen. Die Gerichte sind damit schon am Anschlag." Finanziell wäre eine Ausweitung des Angebots auf weitere Kunden ebenfalls unrealistisch: "Elektromobilität und Digitalisierung sind mit außerordentlichen Investitionen verbunden. Für uns gleicht das einer Existenzfrage."
Nachweise für Anwaltsleistungen fehlten
Der VW-Justiziar widersprach der Darstellung der Verbraucherschützer, Volkswagen habe die erzielte Einigung platzen lassen, obwohl es eine Begründung für die strittige Höhe von Anwaltshonoraren gegeben habe. "Obwohl es ein enormer Betrag ist, hätten wir diese 50 Millionen Euro gezahlt - wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt gewesen wären", sagte Döss. Nachvollziehbare, detaillierte Nachweise für die Anwaltsleistungen habe man aber bis zum Ende nicht bekommen. Die Verbraucherschützer betonten, sie hätten zwei Tage vor dem Scheitern der Verhandlungen eine ausführliche Leistungsbeschreibung verschickt.
Zum Vorwurf Müllers, VW habe ein weiteres Mal Kunden betrogen, meinte Döss: "Wir sind da emotional alle schon ein wenig angefasst. Das ist normal. Wir sahen uns auf der Zielgeraden, nachdem wir uns bereits auf die Gesamtsumme für die Kunden verständigt hatten. Doch dann kam wieder das Thema der Anwaltshonorare hoch." Als Aktiengesellschaft habe VW Rechenschaftspflichten: "Wir wollten und mussten wenigstens in der Lage sein, zu sagen: Dafür gibt es diese oder jene Leistung und damit einen Gegenwert für Volkswagen." 33 Millionen Euro sollte der Konzern dennoch "als pauschale Zahlung so hinnehmen". (dpa)