Demnach hat ein beauftragter Dienstleister auf einer Forschungsfahrt in Österreich einen mit Kameras ausgestatten Wagen 2019 nicht entsprechend gekennzeichnet. Das Fahrzeug habe seine Umgebung aufgenommen, mit den Daten sollten Funktionen zur Vorbeugung von Unfällen trainiert und erprobt werden. Volkswagen bestätigte den Fall und die Annahme des Bußgeldbescheids. Überdies habe ein detaillierter Vertrag mit dem in der Nähe von Salzburg eingesetzten Dienstleister gefehlt, hieß es - ebenso wie eine "Datenschutz-Folgenabschätzung" mit Risikoabwägung.
Schließlich seien Dokumentationspflichten nicht vollständig zu der Frage erfüllt worden, welche "technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen" bei der Verarbeitung der Daten um den Wagen herum getroffen wurden. Die Mängel bedeuteten Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung der EU - aber keine schweren, und VW habe sie sofort abgestellt. Der Konzern erklärte, er bedauere den Vorfall. Man habe zugestimmt, das Ordnungswidrigkeitsverfahren durch Zahlung der Geldbuße zu beenden.
Gerade Ende Juni hatte VW-Konkurrent Tesla mit der Datennutzung aus Kameras von sich reden gemacht - hier ging es allerdings um reguläre Serienfahrzeuge. Die Berliner Polizei untersagte es, dass die Autos bestimmte Geländebereiche am Polizeipräsidium und Landeskriminalamt befahren. Demzufolge befürchteten die Beamten ein Sicherheits- und Datenschutzproblem, weil Kameras der Teslas ständig ihre Umgebung filmten. Dadurch könnten Polizisten, Polizeifahrzeuge, die Sicherung des Geländes oder auch anderen Menschen aufgezeichnet werden.