Das oberste US-Bundesgericht wird sich nicht in den Streit um eine Sammelklage wegen angeblich gefährlicher Airbags in Chrysler-Minivans zwischen DaimlerChrysler und den Beschwerdeführern einschalten. Deshalb stehe die Entscheidung des obersten Landesgerichts von Oklahoma, das den Sammelklagenstatus gewährt hatte, erklärte ein Anwalt der Kläger am Dienstag. Bei der Klage geht es nach seiner Darstellung des Anwalts um rund eine Mio. Chrysler-Minivans aus den Jahren 1996 und 1997. Der Fall geht jetzt den Angaben zufolge zurück in die unterste Instanz der Landesgerichte von Oklahoma. Dort soll nunmehr über die mutmaßlichen Airbag-Probleme entschieden werden. Es dürfte ein langes Verfahren werden. Beim bisherigen jahrelangen Rechtsstreit war es um den Sammelklagen-Status gegangen. Hintergrund: Zwei US-Amerikaner hatten vor dem obersten Landesgericht in Oklahoma eine Zulassung ihrer Airbag-Klage gegen DaimlerChrysler als Sammelklage durchgesetzt. Hiergegen wollte DaimlerChrysler vor dem obersten US-Bundesgericht in Washington vorgehen, um einen Sammelklagen-Status zu vermeiden. Sammelklagen sind eine Eigenart des amerikanischen Rechts. Damit können die Kläger für sämtliche Betroffene Schadenersatz einklagen, statt nur für sich selbst. (dpa)
DaimlerChrysler: Minivan-Sammelklage in den USA steht
Oberstes US-Bundesgericht wird nicht in den Streit um angeblich gefährliche Airbags in Chrysler-Fahrzeugen eingreifen