Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) übt Kritik an der kurzfristigen Einführung der neuen Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) in Deutschland. Dies stelle den Automobilhandel vor "extrem sportliche Herausforderungen", sagte ZDK-Rechtsexperte Ulrich Dilchert am Freitag in Bonn. "Die Betriebe haben keine Übergangsfrist, um neue Fahrzeuge mit dem geänderten Energie-Label auszuzeichnen und die notwendigen Änderungen in den Systemen vorzunehmen, sprich bei der Online-Werbung auf der eigenen Website oder auf den Fahrzeug-Plattformen."
Zwar dürfen die vor dem 23. Februar 2024 erstellten Label am Fahrzeug und die Aushänge noch bis zum 1. Mai 2024 genutzt werden – und für Werbeschriften und elektronische, magnetische oder optische Speichermedien läuft das Verfallsdatum noch bis zum 1. August dieses Jahres. "Dass nun neue Werbung und ein neues Label jeweils ohne Vorbereitungs- und Übergangszeit nach den neuen Vorschriften gestaltet werden müssen, stellt eine Überforderung der Wirtschaft dar", erklärte Dilchert in einer Mitteilung des Verbandes.
Das Bundeswirtschaftsministerium hatte am Freitag in Berlin offiziell bekannt gegeben, dass die novellierte Pkw-EnVKV in Kraft getreten sei. Somit müssen ab heute alle neu ausgestellten CO2-Label und Aushänge im Autohaus und jede neu gestaltete Werbung den neuen Vorschriften entsprechen.
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Das reformierte Energie-Label umfasst jetzt nicht mehr nur die Verbrauchs- und Emissionswerte von Neuwagen (wir berichteten). Hinzu kommen Angaben zu den Energiekosten bei 15.000 Kilometer Jahresfahrleistung, die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer sowie mögliche CO2-Kosten über die nächsten zehn Jahre bei 15.000 Kilometer Jahresfahrleistung und außerdem die Angaben einer CO2-Klasse statt der bisherigen Effizienzklassen.
Insbesondere das Errechnen der möglichen CO2-Kosten über zehn Jahre bringt laut Verband zusätzliche Bürokratielasten für die Automobilwirtschaft mit sich. Zwar müssten die Hersteller und Importeure alle Daten liefern. Darauf könne der Händler aber nicht warten, sondern müsse unabhängig davon sofort die neuen Daten verwenden. Das öffne den einschlägigen Abmahnvereinen Tür und Tor, um Kasse zu machen, hieß es.
Dilchert betonte: "Dies war so auch nicht notwendig, da das Inkrafttreten der Novellierung der Verordnung schon für 2018 vorgesehen war. Da wäre es jetzt auf ein oder zwei Monate Zeit für eine vernünftige Umstellung auch nicht mehr angekommen."
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