Mit einer Neuprogrammierung will Webmobil24 Abmahnungen durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) vorbeugen. Ab sofort können Händlerkunden des Internetportals Gebrauchtfahrzeuge mit einem Kilometerstand von unter 1.000 Kilometern nur noch mit Angabe der Effizienzklasse einstellen. Damit würden diese Fahrzeuge genauso EnVKV-pflichtig wie Tageszulassungen, Neu- und Vorführwagen behandelt, teilte die Autobörse mit.
Im Detail bedeutet das für die Händlerpartner von Webmobil24:
=> Wenn sie gebrauchte Fahrzeuge mit einem Kilometerstand unter 1.000 Kilometern zu Webmobil24 senden oder online im Bestand anlegen, müssen auch sämtliche Verbrauchskennzahlen sowie die Effizienzklasse oder das Leergewicht angegeben werden.
=> Wenn die Werte nicht vorhanden sind, werden diese Fahrzeuge nicht mehr zu anderen Plattformen exportiert oder online in Herstellerbörsen sowie eigenen Einbindungen (Webservice oder Händlerhomepages) angezeigt.
=> Die betroffenen Gebrauchtwagen sind im Online-Bestand markiert. Dadurch können Händler schnell erkennen, bei welchen Fahrzeugen sie die Werte nachpflegen müssen.
=> Wenn die Händler das Leergewicht des Fahrzeugs angeben, wird die Effizienzklasse automatisch errechnet, sofern alle anderen Verbrauchskennwerte vorliegen. Diese können online auch über die Registerkarte "Verbrauch" und den Link "Tabelle vom Kraftfahrt-Bundesamt öffnen und Fahrzeug auswählen" ergänzt werden.
Webmobil24 reagiert mit der technischen Neuerung auf eine aktuelle Abmahnwelle der DUH. Der von der Kfz-Branche kritisch beäugte Verein ist derzeit wieder gezielt auf der Suche nach Verstößen gegen Verbraucherschutzvorschriften bei Autoangeboten im Internet. Im Visier: Fahrzeuge mit geringer Laufleistung. (rp)
Derek Finke
André Wolf