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Webmobil24: Neue Funktion soll vor Abmahnungen schützen

06.10.2014 15:00 Uhr
Webmobil24: Neue Funktion soll vor Abmahnungen schützen
Mit einer Neuprogrammierung will Webmobil24 Abmahnungen durch die DUH vorbeugen.
© Foto: Screenshot

Die DUH geht wieder auf Autohändler los. Im Visier: Internetanzeigen für Gebrauchtwagen mit geringer Laufleistung, bei denen die Effizienzklasse fehlt. Die Fahrzeugbörse Webmobil24 hat bereits reagiert.

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Mit einer Neuprogrammierung will Webmobil24 Abmahnungen durch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) vorbeugen. Ab sofort können Händlerkunden des Internetportals Gebrauchtfahrzeuge mit einem Kilometerstand von unter 1.000 Kilometern nur noch mit Angabe der Effizienzklasse einstellen. Damit würden diese Fahrzeuge genauso EnVKV-pflichtig wie Tageszulassungen, Neu- und Vorführwagen behandelt, teilte die Autobörse mit.

Im Detail bedeutet das für die Händlerpartner von Webmobil24:

=> Wenn sie gebrauchte Fahrzeuge mit einem Kilometerstand unter 1.000 Kilometern zu Webmobil24 senden oder online im Bestand anlegen, müssen auch sämtliche Verbrauchskennzahlen sowie die Effizienzklasse oder das Leergewicht angegeben werden.

=> Wenn die Werte nicht vorhanden sind, werden diese Fahrzeuge nicht mehr zu anderen Plattformen exportiert oder online in Herstellerbörsen sowie eigenen Einbindungen (Webservice oder Händlerhomepages) angezeigt.

=> Die betroffenen Gebrauchtwagen sind im Online-Bestand markiert. Dadurch können Händler schnell erkennen, bei welchen Fahrzeugen sie die Werte nachpflegen müssen.

=> Wenn die Händler das Leergewicht des Fahrzeugs angeben, wird die Effizienzklasse automatisch errechnet, sofern alle anderen Verbrauchskennwerte vorliegen. Diese können online auch über die Registerkarte "Verbrauch" und den Link "Tabelle vom Kraftfahrt-Bundesamt öffnen und Fahrzeug auswählen" ergänzt werden.

Webmobil24 reagiert mit der technischen Neuerung auf eine aktuelle Abmahnwelle der DUH. Der von der Kfz-Branche kritisch beäugte Verein ist derzeit wieder gezielt auf der Suche nach Verstößen gegen Verbraucherschutzvorschriften bei Autoangeboten im Internet. Im Visier: Fahrzeuge mit geringer Laufleistung. (rp)

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KOMMENTARE


Dieter M. Hölzel

06.10.2014 - 12:16 Uhr

DUH und sämtlichen Mitarbeiter/ Innen schriftlich Hausverbot erteilen. Hier wäre auch der ZDK gefordert, dieser scheinheiligen Umwelthilfeabzocke das Handwerk zu legen. Wie das Wort Umwelthilfe ja schon sagt, soll es eine Hilfe für die Umwelt sein, eine tätige Hilfe. Dies erfüllt DUH in keiner Weise, von daher ist deren eigene Bezeichnung DUH eine in die Irre führende Täuschung. So sehe ich das als neutra-ler Betrachter und betrachte DUH als eine Abmahnmaschine ohne eigene Leistung,zum Nachteil eines ganzen Berufsstandes. Die Advokaten der DUH sitzen vielleicht in irgendwelchen verwinkelten Hinterzimmern um an das Geld anderer Leute zu kommen, nicht gerade vorbildlich für die einstige Standesehre. Aber das mit derEhre ist ja nun auch schon längst Vergangenheit, die Oberflächlichkeit und das schnelle Geld ist die Maxime, moralische Bedenken haben ihre Gültigkeit schon längst verloren.


Derek Finke

07.10.2014 - 12:35 Uhr

Seit wie vielen Jahren gibt es das Label? Und jetzt kommt so eine Funktion, die bei anderen Anbietern schon lange zum Standard gehört? Liebe Redaktion, eine Meldung ohne Neuigkeitseffekt tagelang vorzuhalten, ist schon eigenartig.


André Wolf

07.10.2014 - 14:44 Uhr

Lieber Herr Finke. Vielen Dank, dass Sie das genauso ansprechen. Über diesen Artikel habe ich auch nur den Kopf geschüttelt! Wenn webmobil24 erst jetzt diese Filter verwendet, hatten deren Händler Glück, dass die DUH davon nichts wusste.


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