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VW-Affäre: Anklage gegen Peter Hartz

15.11.2006 14:20 Uhr
Peter Hartz muss sich wegen Untreue vor Gericht verantworten.

Staatsanwaltschaft legt dem Ex-Arbeitsdirektor Untreue in 44 Fällen zur Last

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Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den früheren VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz erhoben. Dem prominenten Manager werde im Zuge der VW-Affäre um Korruption, Lustreisen und Partys für Betriebsräte Untreue in 44 Fällen zur Last gelegt, teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig am Mittwoch mit. Allein Ex-Betriebsratschef Klaus Volkert habe von 1994 bis 2005 von Hartz neben seinem Gehalt so genannte "Sonderbonuszahlungen" von insgesamt fast zwei Mio. Euro erhalten, ohne dass dies bei VW offen gelegt worden sei. Ursprünglich vorgesehene Kontrollmechanismen habe der mächtige Personalvorstand abgeschafft, fanden die Staatsanwälte heraus. Auch Volkerts Geliebte, die Brasilianerin Adriana Barros, habe von 2000 bis 2004 insgesamt 400.000 Euro ohne Gegenleistung bekommen. Ein mit ihr mündlich geschlossener "Agenturvertrag" sei nur vorgespielt gewesen, um die Geldflüsse "mit dem Schein der Legalität zu schmücken", heißt es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft. Die Ermittler seien davon überzeugt, dass Hartz dies gewusst und gebilligt habe. Nach den Ergebnissen der Untersuchungen habe Hartz seinen Mitarbeiter Klaus-Joachim Gebauer 1997 auch generell angewiesen, den Betriebsratsvorsitzenden Volkert "großzügig und wertschätzend" zu behandeln und dabei "nicht kleinlich" zu sein, heißt es in der 63 Seiten-Anklageschrift. Hartz hat jetzt bis zum 23. November Zeit, sich zu erklären oder Einwendungen gegen die Eröffnung eines Prozesses vorzubringen. Die von der Staatsanwaltschaft vorgelegten Akten - 17 Hauptbände nebst elf Beweismittelordnern - müssten nun zuerst gesichtet werden, teilte das Landgericht Braunschweig mit. Mit einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens sei daher nicht vor Ende Dezember zu rechnen. Ein Prozess könnte frühestens im Frühjahr 2007 beginnen. Bewährungsstrafe möglich Der frühere VW-Manager hatte Mitte Oktober eine "strafrechtliche Verantwortlichkeit für Begünstigungen des ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden" eingeräumt. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin bestätigt, dass die Ermittlungen zügiger als gedacht beendet werden könnten. Hartz' Aussage könnte sich strafmildernd auswirken. In Medien hatte es geheißen, Juristen hielten es für möglich, dass er mit einer Bewährungsstrafe davon kommen könne. (dpa)

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