-- Anzeige --

Vorsicht bei Angaben zum Herstellungsdatum bei Gebrauchtwagen

24.07.2006 00:00 Uhr
Motor aus dem alten oder neuen Modelljahr? Im Zweifel sollte man nur das Zulassungsdatum angeben.

Gericht: Kein Sachmangel bei Abweichen des tatsächlichen vom vereinbarten Herstellungsdatum um drei Monate

-- Anzeige --

Das OLG Hamburg hat in seinem soeben veröffentlichten Urteil (Az. 14 U 85/04) entschieden, dass die Angabe des Baujahrs eines Gebrauchtwagens durch den Verkäufer (auch) neben dem Datum der Erstzulassung eine Beschaffenheitsangabe im Sinne des § 434 BGB darstellt. Laut Gericht gehört ein nach dem 1. Oktober des Vorjahres hergestelltes Fahrzeug zum folgenden Baujahr und wird daher höher bewertet. Nach Auffassung des OLG liegt ein Sachmangel im Rechtsinne nicht vor, wenn ein tatsächliches Herstellungsdatum vom vertraglich vereinbartem um drei Monate abweicht, ohne dass sich das Baujahr des Gebrauchtwagens hierdurch ändert – und – wenn zum Zeitpunkt eines vereinbarten Monats des Baujahrs noch kein Folgemodell auf dem Markt war. Fazit: Beim Gebrauchtwagengeschäft sollte man sich auf die Angaben der Erstzulassung beschränken, wenn keine Sicherheit über das tatsächliche Herstellungsdatum besteht. Je älter das Gebrauchtfahrzeug allerdings ist, umso weniger kann ein Sachmangel angenommen werden: Ab einem gewissen Fahrzeugalter wird eine Differenz im tatsächlichen Herstellungsdatum von wenigen Monaten keinen zusätzlichen Wertverlust bedeuten. Rechtsanwalt Rainer Bopp AUTOHAUS-Juristen G. Haug & Partner

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


BMW Serviceleiter (m/w/d)

Heidenheim an der Brenz

-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Auto News für die Automobilbranche: AUTOHAUS ist eine unabhängige Abo-Fachzeitschrift für die Automobilbranche und ein tagesaktuelles B2B-Online-Portal. AUTOHAUS bietet Auto News, Wirtschaftsnachrichten, Kommentare, Bilder und Videos zu Automodellen, Automarken und Autoherstellern, Automobilhandel und Werkstätten sowie Branchendienstleistern für die gesamte Automobilbranche. Neben den Auto News gibt es auch Interviews, Hintergrundberichte, Marktdaten und Zulassungszahlen, Analysen, Management-Informationen sowie Beiträge aus den Themenbereichen Steuern, Finanzen und Recht. AUTOHAUS bietet Auto News für die Automobilbranche.