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Volkswagen: Streit um Stundenverrechnungssätze

23.05.2019 12:01 Uhr
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Der VAPV empfiehlt, die Vereinbarung zu den Stundenverrechnungssätzen nicht zu unterschreiben.
© Foto: picture alliance / Julian Stratenschulte/dpa

Die neue Regelung zu den Stundenverrechnungssätzen für Dienstleistungen der Händler an die Volkswagen Financial Services AG sieht der Volkswagen/Audi-Partnerverband als klaren Verstoß gegen die gemeinsame Vorgehensweise "We act as one". Der Beginn einer neuen Strategie?

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Von AUTOHAUS-Redakteurin Doris Plate

In der Volkswagen-Organisation brodelt es derzeit. Die Volkswagen Financial Services AG (VWFSAG) hat eine Regelung zu den Stundenverrechnungssätzen veröffentlicht, mit der der Volkswagen/Audi-Partnerverband (VAPV) nicht einverstanden ist. "Entweder reicht die Höhe der Anpassung nicht oder sie findet gar nicht statt", sagte VAPV-Präsident Dirk Weddigen von Knapp auf Anfrage von AUTOHAUS. Die Stundenverrechnungssätze für alle Dienstleistungen, die die Händler beziehungsweise Werkstätten für die FSAG erbringen, würden pauschal um die Inflationsrate von 1,8 Prozent erhöht. Dies reiche aber bei weitem nicht aus, um die Kostenentwicklung in den Autohäusern abzubilden, so der Händlervertreter. Hierfür seien Erhöhungen um mindestens 2,8 in manchen Regionen sogar 3,8 Prozent nötig.

Zudem sei die von der FSAG angebotene Erhöhung noch gedeckelt auf den durchschnittlichen Dekra-Verrechnungssatz Mechanik im jeweiligen Postleitzahlgebiet. Dieser Dekra-Verrechnungssatz wird aber über alle Dekra-Partner ermittelt, also über Fabrikatsbetriebe ebenso wie über freie Werkstätten oder Servicebetriebe mit besonderen Versicherungskonditionen. Ein Großteil also Werkstätten, die weit unter der Kostenstruktur eines Markenbetriebes mit den dort verlangten Standards arbeiten.

Verband empfiehlt, die Vereinbarung nicht zu unterschreiben

Der VAPV hatte lange mit der FSAG über das Thema gesprochen. Verhandlungen im eigentlichen Sinne, habe die Bank abgelehnt, sagte Weddigen von Knapp. Aber auch die Gespräche seien ohne Ergebnis Mitte April abgebrochen worden – und die FSAG hat nun die Regelung ohne weitere Absprache veröffentlicht. Der Verband empfiehlt den Partnern, die vorliegende Vereinbarung nicht zu unterschreiben. Das Vorgehen verstoße gegen die gemeinsame Strategie von Händlern und Hersteller "We act as one".

Umfrage läuft

Wegen der Aufregung in den Betrieben, die dieses Vorgehen der FSAG ausgelöst hat, hat der VAPV eine Online-Umfrage gestartet, in der der Verband seine Mitglieder bittet abzustimmen, ob sie die Vereinbarung für unterschreibbar halten. Per Mittwoch habe es 200 Rückmeldungen gegeben, von denen lediglich drei Prozent die Vereinbarung für akzeptabel hielten, so Weddigen von Knapp.

FSAG spricht von "Desinformation"

Auf Anfrage von AUTOHAUS teilte die FSAG mit, dass sie "die offensichtliche Desinformation des Handels durch den VAPV nicht nachvollziehen" könne: "Fakt ist, dass sich die VWFSAG in mehreren Gesprächen in den letzten Monaten mit dem VAPV intensiv über Eckpunkte neuer Servicevereinbarungen ausgetauscht und ein faires, transparentes und wirtschaftlich angemessenes Angebot vorgelegt hat. Durch das Angebot erhält jeder Händlerpartner die Möglichkeit, die bisher vereinbarten Verrechnungssätze fortzuführen. Somit profitieren fast 90 Prozent aller Händler von der automatischen, jährlichen Erhöhung gemäß der amtlichen Inflationsrate des Vorjahres. Über die Anhebung der Mindestverrechnungssätze erfolgt zudem eine Stützung der Partner in strukturschwachen Regionen Deutschlands. Darüber hinaus hat die VWFS eine andere, umsatzstarke Pauschale erhöht. Zusammenfassend kann man also sagen: Alle bekommen mehr: kein Händlerpartner bekommt weniger. Die Einlassungen von der Spitze des VAPV entbehren somit aus unserer Sicht jeglicher Grundlage." Soweit das Statement der FSAG. Das sieht der VAPV anders: "Das vorliegende Angebot ist faktisch eine Reduktion der Vergütung."

Neue Strategie?

ZDK-Geschäftsführerin Antje Woltermann reagierte besorgt auf diese neue Entwicklung. Sie warnte davor, dass zwischen Händlerverband und Hersteller verabredete Vorgehensweisen künftig systematisch zum Beispiel über die Captives oder auch andere dem Hersteller zugeordnete Unternehmen ausgehebelt werden könnten, die an den üblichen Händlervertragsverhandlungen nicht beteiligt sind: "Es fällt mir auf, dass bei verschiedenen Marken den Captives oder auch neu gegründeten Tochtergesellschaften Teile des Geschäfts, das eigentlich Hersteller und Handel gemeinsam abwickeln sollten, übertragen werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um Abomodelle oder neue Mobilitätskonzepte handeln. Die dafür benötigten Fahrzeuge werden nicht vom Handel verkauft. Er wartet oder repariert sie vielleicht noch, aber zu Konditionen, die ein Dritter festlegt. Überspitzt formuliert bleibt als Basis des Händlervertrages mittelfristig nur noch das Privatkundengeschäft. Auf diese Entwicklung müssen wir eingehen und dies zukünftig bei Verhandlungen, insbesondere über Standards und Margen, mitberücksichtigen."

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KOMMENTARE


Di leonardo

23.05.2019 - 21:06 Uhr

Diese Diskussion ist sehr schwer nachvollziehbar, Fakt ist doch das jeder Händler unter Berücksichtigung seiner Kosten, Personal , Miete, Pacht usw einen Index für seinen Betrieb am Jahresende ausrechnet und so seinen eigenen Verrechnungssatz für seinen Betrieb ausrechnet und dieses auch akzeptiert werden muss. Die vertechnungssätze der Dekra sind absolut nicht relevant da diese sich nur auf Durchschnittswerte beziehen und demzufolge absolut nicht anwendbar sind.


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