Vielmehr seien die Kosten "uneinheitlich" da sie je nach Händler unterschiedlich ausfallen können. Spannen von mehreren Hundert Euro würden mit der Transportstrecke, der Fahrzeuggröße und dem damit verbundenen Leistungspaket (Fußmatten, Zulassung, Kraftstoff) begründet, beklagt der Automobilclub. Selbst bei gleichen Fahrzeugen und gleichem Wohnort des Käufers könne es je nach Händler unterschiedliche Tarife geben. Im Rahmen einer Kurzumfrage von AUTOHAUS Online wehrten sich die Hersteller gegen diesen Vorwurf. Audi teilte mit, es handele sich nicht um willkürlich festgelegte, sondern um bundeseinheitliche, modellabhängige Tarife, die "Kosten für Fracht, Konservierung, Verladung und Versicherung" beinhalten. Dazu kämen noch "Durchsicht und Reinigung sowie Aufbereitung zur Übergabe an den Kunden". Die Preise für die Selbstabholung ab Werk lägen zwischen 330 Euro für den A2 und 470 Euro für den A8. Dafür erhält der Kunde den Angaben zufolge ein Leistungspaket, das beispielsweise eine Werks- und Museumsbesichtigung sowie einen kostenlosen Taxitransfer vom Bahnhof zum Hotel einschließt. Zum Abkassier-Vorwurf des ADAC hieß es, um etwa "termingerechte Auslieferung und ein einwandfreies Produkt" garantieren zu können, fielen "eine Reihe von unverzichtbaren Dienstleistungen an". "Unternehmerischer Spielraum" Bei BMW dagegen gibt es keine feste Preisstaffel zu Überführungskosten, da sich der dem Händler berechnete Preis aus Transportversicherung, "Handling des Automobils ab Verlassen des Bandes", Transport sowie "Verwaltungsaufwand" zusammensetzt. Zu Variationen käme es in Abhängigkeit vom Produktion- und Händlerstandort, hieß es. Zudem könnten die Händler als selbstständige Unternehmer ihren "unternehmerischen Spielraum" nutzen, räumte der Sprecher ein. Ein Komplettpreis, wie vom ADAC gefordert, könne daher nicht angeboten werden. Eine Abholung ab Werk ist beim Münchner Hersteller erst nach Fertigstellung der "BMW Welt" möglich. Auch bei Opel verweist man auf das eigenständige Unternehmertum der Händler. Aufgrund individuell angebotener Zusatzleistungen (z.B. Zulassungsservice) sei kein einheitlicher Preis zu beziffern. Abholung ab Werk bietet der Rüsselsheimer Hersteller nicht an. Da den Handelspartnern empfohlen werde, "die Leistungsangebote in den Verkaufsgesprächen offen darzulegen", träfen die Vorwürfe des Automobilclubs nicht zu. Renault teilte mit, dass die Überführungskosten, "die auch verschiedene Serviceleistungen beinhalten können", vom jeweiligen Händler "auf Basis der entstandenen Kosten" ermittelt werden und daher variieren können. Von Abkassieren könne keine Rede sein, hieß es. Erlebnisabholung bei VW Holt man seinen neuen VW beim Händler ab, berechnet dieser die Überführungskosten, die sich aus "Logistik-, Speditions- und Versicherungskosten" abhängig von der Fahrzeugklasse zuzüglich Händleraufwand zusammensetzen. Entscheidet man sich dafür, sein Neufahrzeug in der Autostadt in Wolfsburg abzuholen, kann man laut Hersteller zwischen der "Erlebnisabholung" zu 250 Euro und "Erlebnisabholung deluxe" zu 350 Euro wählen. Diese Pakete beinhalten etwa eine Werkstour und Gutscheine bzw. eine Übernachtung. Mittlerweile werde "bereits jedes dritte an Privatkunden verkaufte Auto" in der Autostadt abgeholt. Toyota ließ verlauten, dass es allein im Ermessen der Händler liege, "inwieweit sie anfallende Kosten und anfallenden Arbeitslohn an den Endkunden weitergeben". Die Nennung verbindlicher Preise sei daher unmöglich. DaimlerChrysler gab bis Redaktionsschluss keine Antwort auf unsere Fragen, obwohl der ADAC in seinem Rundumschlag die DaimlerChrysler Vertriebsorganisation Deutschland als löbliche Ausnahme preist: So sei bei Mercedes eine kostenlose Abholung der Neufahrzeuge in Sindelfingen, Bremen oder Rastatt möglich. (san)
Thema: Abzock-Pauschale Überführungskosten?
ADAC fordert einheitliche Berechnung / Hersteller wehren sich gegen Abkassier-Vorwurf