Unternehmensfortbestand: Testament und Pflichtteilsrecht
Ein Testament ist nicht die angenehmste Beschäftigung, für die Sicherung des eigenen Unternehmens aber unerlässlich.
In der Praxis stellen wir immer wieder fest: Eine Vielzahl von Unternehmern haben kein Testament errichtet oder das bestehende Testament wurde schon seit vielen Jahren nicht auf seine Aktualität hin überprüft. Es ist nachvollziehbar, dass eine Beschäftigung mit dem eigenen Testament nicht unbedingt die angenehmste Beschäftigung ist, für die Sicherung des eigenen Unternehmens aber unerlässlich.
Eigenhändiges Testament
Weit verbreitet ist das eigenhändige Testament. Dieses muss nach dem Gesetz von Anfang bis Ende eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden, ansonsten ist es unwirksam. Und ein unwirksames Testament hat zur Folge, dass die gesetzliche Erbfolge wieder eingreift oder gar ein altes Testament weiterhin Geltung hat. Dieses soll aber gerade ausgeschlossen werden.
Eigenhändige Niederschrift bedeutet, dass der Testierende den gesamten Wortlaut des Testaments mit der Hand…
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