Im Namensstreit mit der neuen Fahrzeugbörse Auto4you.de sieht sich der gleichnamige Autohändler aus Berlin im Recht. "Das Vorgehen meiner Mandantin ist vollkommen legal", sagte Rechtsanwalt Dr. Jens Steinberg von der Kanzlei Greyhills, der die Auto4you Buchmann & Trockel GbR vertritt, gegenüber AUTOHAUS. Das Kfz-Unternehmen aus Berlin-Marienfelde besitze seit zehn Jahren die Rechte an der Unternehmenskennzeichnung, die bundesweit Gültigkeit hätten.
Der Gebrauchtwagenhändler hatte Auto4you.de wenige Tage nach dem Start gestoppt (wir berichteten). Eine einstweilige Verfügung vom 5. April zwang die Portalbetreiber GGG Gebrauchtwagen-Garantie Gesellschaft in Laatzen, die Webseite abzuschalten. Sie soll nun in Kürze unter neuem Namen wieder online gehen.
Steinberg sprach von einem "Namensklau" durch die Portal-Initiatoren. Harald Leichnitz, bei der GGG für die Börse verantwortlich, habe nach eigener Aussage von der Existenz des markenunabhängigen Kfz-Betriebs schon längere Zeit gewusst. Auto4you Buchmann & Trockel firmiert seit 2008 unter diesem Namen. Steinberg: "Das ist der angestammte Name meiner Mandantin." Der Betrieb habe eine gewisse Bekanntheit erreicht – sowohl regional als auch überregional dank Präsenzen auf Online-Marktplätzen wie Mobile.de und Autoscout24.de.
Nicht nachvollziehen kann der Jurist die Meinung von Leichnitz, dass der Begriff "auto4you" als Synonym für ein automobiles Angebot europaweit Verwendung finde und deshalb nicht schutzwürdig sei. "Nach unseren Recherchen wurde der Begriff in den vergangenen zehn Jahren zumindest in Deutschland nicht anderweitig in der Kfz-Branche genutzt", sagte er. Im Übrigen besitze die fragliche Kennzeichnung auch namensmäßige Unterscheidungskraft und sei nicht für Dritte freizuhalten.
Nachteile bei Google befürchtet
Da sowohl Auto4you Buchmann & Trockel als auch die Fahrzeugbörse im Gebrauchtwagengeschäft agieren, sei seine Mandantin nicht primär an einer Koexistenz interessiert, betonte der Rechtsanwalt weiter. Zumal zu befürchten stehe, dass dem kleinen Händler in diesem Fall Nachteile bei der Sichtbarkeit im Suchmaschinen-Ranking entstünden.
In einer Pressemitteilung hatte Leichnitz über die Beweggründe für das Vorgehen der Händlers spekuliert und erklärt, dass Steinberg zunächst 220.000 Euro für seine Mandantin gefordert habe. Dann seien die Verhandlungen aber abgebrochen worden. "Mein Angebot von 50.000 Euro und kostenfreier Autobörsennutzung wurde ebenfalls ausgeschlagen", sagte Leichnitz. "So stellt sich zumindest mir die Frage, ob hier nicht vielleicht ganz andere Interessen eine Rolle spielten."
Dies wies Steinberg entschieden zurück: "Herr Leichnitz hat uns nie ein schriftliches Angebot über 50.000 Euro und freie Börsennutzung gemacht, das ich meiner Mandantin hätte vorlegen können." Es habe nur eine mündliche Zusage gegeben. Der Jurist kritisierte außerdem, dass die GGG offenbar versucht habe, auf Zeit zu spielen. Selbst rund anderthalb Tage nach Erlass der einstweiligen Verfügung sei die Fahrzeugbörse noch live gewesen. Erst nach Androhung der Einleitung eines Ordnungsmittelverfahrens vor dem Landgericht Berlin habe der Betreiber sie schließlich aus dem Netz genommen.
Endgültig vom Tisch ist die Auseinandersetzung damit nicht. Steinberg: "Der Fall ist aus Sicht unserer Mandantin erst dann abgeschlossen, wenn die Gegenseite auch die Verfahrens- und Abmahnkosten gezahlt hat." Es stehe auch noch die Löschung der rechtsverletzend gehaltenen Internetdomain auto4you.de durch die GGG aus. "Hier werden wir auf jeden Fall noch weiter nachfassen", so der Rechtsanwalt. (rp)
Daniel G.