Darf ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch privat nutzen, so gilt, soweit die Fahrtenbuchmethode nicht angewendet wird, die Ein-Prozent-Regel. Nach dieser ist die Nutzung des Dienstwagens für private Fahrten für jeden Kalendermonat mit einem Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Zulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich der Umsatzsteuer zu versteuern.
Dieses Thema führt regelmäßig zu Streit zwischen den Steuerpflichtigen und den Finanzämtern. Werden dem Arbeitnehmer nun mehr als nur ein Pkw auch zur privaten Nutzung überlassen, so ist der geldwerte Vorteil für jedes Fahrzeug nach der Ein-Prozent-Regel zu berechnen.
Der Bundesfinanzhof hat ausdrücklich klargestellt, dass es keinen Bedarf gibt die Ein-Prozent-Regel dementsprechend eng auszulegen, dass nur ein Fahrzeug mit einem Prozent zu versteuern ist. Werden dem Arbeitnehmer arbeitsvertraglich zwei Fahrzeuge zur privaten Nutzung überlassen, wird ihm auch ein doppelter Nutzungsvorteil zugewandt. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit nach Belieben auf beide Fahrzeuge zuzugreifen und diese selbst zu nutzen, oder falls arbeitsvertraglich zugelassen, sogar einem Dritten zu überlassen. Will der Arbeitnehmer hingegen nicht, dass beide Fahrzeuge mit einem Prozent versteuert werden, hat er ja auch die Möglichkeit anhand eines Fahrtenbuchs die tatsächlichen Kosten für die Privatnutzung darzulegen.
Eine Ausnahme von der doppelten Ein-Prozent-Besteuerung greift nach der Finanzverwaltung jedoch in dem Fall, wenn die Nutzung des zweiten Fahrzeuges durch zur Privatsphäre des Arbeitnehmers gehörende Personen so gut wie ausgeschlossen ist. ln diesem Fall wird nur das überwiegend genutzte Fahrzeug versteuert.
Tipp:
Und es gibt noch eine zweite Ausnahme, die zu beachten ist. So unterbleibt die Doppelbesteuerung, wenn z.B. zwei Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen genutzt werden. Dies hat die Bundesregierung ausdrücklich bestätigt. Interessant wird in diesen Fällen die Frage werden, welches Fahrzeug zur Ein-Prozent-Besteuerung herangezogen wird.
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Th.Benedix