Vor dem Bundesgerichtshof bahnt sich ein richtungweisender Prozess zum Thema Serviceverträge an. Am 22. Juli hatte sich ein Werkstattbetreiber vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gegen DaimlerChrysler durchgesetzt. Ein Sprecher des Konzerns bestätigte jetzt gegenüber AUTOHAUS Online, die Revision vor dem höchsten deutschen Gericht nutzen zu wollen. Mit einem Ende des Verfahrens und einem rechtskräftigen Urteil ist frühestens Ende dieses Jahres, spätestens Ende 2005 zu rechnen, mutmaßen Beobachter. Das OLG Stuttgart hatte festgestellt, dass der Konzern der klagenden Daimler Benz-Vertragswerkstatt den Schaden ersetzen muss, der ihr dadurch entstanden ist, dass sie nicht schon – wie beantragt – zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Kfz-GVO, sondern erst zum 8. Mai 2003 als autorisierte Reparaturwerkstatt zugelassen worden ist. Die Werkstatt erfüllte zum 1.10.2002 die für alle autorisierten Daimler-Werkstätten zu diesem Zeitpunkt geltenden qualitativen Standards. Der Streitwert beträgt 50.000 Euro. "Aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz und kartellrechtlichen Erwägungen folgt, dass den Bewerbern für Serviceverträge zu diesem Zeitpunkt keine anderen Standards als die für alle Vertragspartner geltenden auferlegt werden konnten", sagte Rechtsanwältin Susanne Creutzig, die den Kläger mitvertritt. Das BGH-Urteil könnte bahnbrechende Auswirkungen haben, schätzt sie. Verschiedene Hersteller hätten sich in der Vergangenheit ebenso wie DaimlerChrysler verhalten. Auch die EU-Kommission prüft Werkstätten, welche die qualitativen Anforderungen eines Herstellers oder Importeurs erfüllen, müssen laut neuer GVO seit dem 1. Oktober 2002 innerhalb des jeweiligen Servicenetzes akzeptiert werden, sofern sie sich entsprechend autorisieren lassen. Die Zahl der zugelassenen Servicebetriebe und das Recht eines solchen Betriebes, andere Automarken zu reparieren, darf von der Autoindustrie nicht eingeschränkt werden. Neben den nationalen Gerichten beschäftigt sich nach wie vor die EU-Kommission mit der einwandfreien Umsetzung der GVO. BMW und Audi stehen unverändert unter Beobachtung der Wettbewerbsbehörde. Der Verdacht: Der weiß-blaue Hersteller macht seinen Händlern zu restriktive Auflagen für die Verkaufsräume und verhindert so den von der Kommission genehmigten Verkauf mehrerer Marken in einem Schauraum. Audi hat Händlern offenbar beim grenzüberschreitenden Handel untereinander Verkaufsboni versagt. In beiden Fällen hatten sich Händlerverbände bereits vor geraumer Zeit in Brüssel beschwert. Bis wann die Fälle entschieden werden, ist offen. (pg)
Servicemarkt: BGH steuert auf richtungsweisendes Urteil zu
Werkstattbetreiber und DaimlerChrysler streiten vor höchstem deutschen Gericht / Verfahren könnte für viele gleichartige Fälle Bedeutung haben